wer zahlt Gerichtskosten , wenn PKH bewilligt worden ist?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#1

28.11.2006, 13:27

Hallo,

habe mal wieder ein Problem.
Mein Anwalt möchte wissen, wie es mit den Gerichtskosten ist, uns wurde mittlerweile PKH bewilligt, nachdem wir sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eingelegt haben, wir die Klage zurücknehmen.

Kann mir jemand helfen?

Bine
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Kerstinchen
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#2

28.11.2006, 13:35

Wenn PKH bewilligt wurde, müsst Ihr doch keine GK einzahlen.

Habe ich das richtig verstanden, dass Ihr die Klage jetzt zurücknehmen wollt?


Lieben Gruß,

Kerstinchen
Gast

#3

28.11.2006, 13:42

Haben Klage-Entwurf beim Amtsgericht eingereicht. Daraufhin wurde unser Antrag PKH zu bewilligen abgelehnt. Haben dann sofortige Beschwerde eingelegt, dieser wurde nicht abgeholfen und die Akten dem Landgericht zur Entscheidung vorlegt. Dieses hat uns dann PKH ohne Ratenzahlungspflicht bewilligt. Daraufhin wurde die Klage eingereicht. Dann kam ein Brief vom Amtsgericht, dass Klage erst nach Zahlung der erforderlichen Gebühr für das Verfahren im allgemeinen zugestellt werden kann - 219,00 EUR.
Mondelfin

#4

28.11.2006, 14:09

Da hat das Amtsgericht wahrscheinlich noch keine Ahnung davon, daß Ihr PKH ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen habt.
Gerichtskosten müssen nicht gezahlt werden.

Ich würde auf jeden Fall mal beim Amtsgericht anrufen und denen Bescheid sagen. :)
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Sunny
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#5

28.11.2006, 14:13

Stimme Mondelfin zu. Würde auch beim Amtsgericht anrufen.
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Gast

#6

28.11.2006, 14:13

@Mondelfin

Werde beim Amtsgericht mal anrufen und nachfragen. Mein Anwalt denkt wahrscheinlich, dass, wenn er die Klage zurücknimmt, der Mandant die Gerichtskosten tragen muss.
Gast

#7

28.11.2006, 14:37

Also, das Amtsgericht hat auch gemeint, dass wir keine Gerichtskosten einzahlen müssen, da PKH ohne Raten bewilligt worden ist. Jetzt will er hundertpro wissen, was denn ist, wenn er die Klage zurücknimmt bzw. sich außergerichtlich vergleicht. Wie kann ich ihm denn das ganz einfach und verständlich erklären? Ich muss dazu erklären, er ist ein Paragraphenreiter :rumhack
Mondelfin

#8

28.11.2006, 14:41

Puh... Mit dem Paragraph bin ich jetzt ehrlich gesagt überfragt. Is einfach so. Wenn man PKH bewilligt bekommt, brauch man die GK nicht zu zahlen. Aber ob und wenn ja wo das steht... Keine Ahnung...

Wenn die Klage zurückgenommen wird, müssen auch keine GK gezahlt werden... Zahlt ja alles der Steuerzahler...
Gast

#9

28.11.2006, 14:46

Vielen lieben Dank für eure Hilfe. :thx
Mondelfin

#10

28.11.2006, 14:49

Ich glaub ich hab was gefunden... Versuch es mal mit § 2 GKG. Ich geb aber keine Gerantie... Habs aber nur überflogen :oops:
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