wer zahlt Gerichtskosten , wenn PKH bewilligt worden ist?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Gast

#11

28.11.2006, 18:12

Also es ist klar: Gerichtskosten müssen nicht gezahlt werden.

So und jetzt wieder zum praktischen...warum mache ich so eine Drouble um alles, wenn ich am Ende die Klage ZURÜCKNEHME???? Wenn ich mich vergleiche, würde ich es protokollieren lassen, damit ich einen Titel habe, ich würde deshalb nicht die Klage zurücknehmen, um dann festzustellen, dass sich der Gegner nicht dran hält, oder was?
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Pepsi
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#12

29.11.2006, 00:26

also wenn man einmal PKH hat, dann bleibt es auch, egal ob man verliert oder gewinnt oder die Klage zurücknimmt oder was auch immer

es sei denn die PKh Bewilligung wird entzogen..
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Jennifer
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#13

29.11.2006, 06:40

:zustimm
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
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