Welche Gebühren entstehen im Zulassungsverfahren vor VGH??

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Hawin-84
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#1

01.10.2013, 10:52

Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich weiß überhaupt nicht mehr weiter und finde im Internet auch nichts.

Ich muss eine Verwaltungsrechtssache abrechnen.

Die Gegenseite hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt und diesen später zurückgenommen. Es ist nun ein Beschluss ergangen, in dem der Gegenseite die Kosten des Zulassungsverfahrens auferlegt werden. Was rechne ich hier ab????

Danke an allen, die antworten.
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#2

01.10.2013, 10:57

Schau Dir mal 3504 VV RVG an.
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#3

01.10.2013, 11:03

Kann ich nach dieser Nr. abrechnen? Ich bin mir nicht sicher ...
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#4

01.10.2013, 11:19

Na ich würd eine Nummer drunter abrechnen. 3505 - schließlich ist ja durch Euch, nach Deinen Ausführungen, nix gemacht worden.
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#5

01.10.2013, 11:23

Ja doch, wir haben die Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung beantragt und auch ausführlich begründet. Ich habe jetzt - glaube ich - doch etwas gefunden???? Die Nr. 5120 VV RVG, kann das zutreffen?
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#6

01.10.2013, 11:28

Zunächst mal hat mein RVG keine Nr. 5120 :kopfkratz

Und weiter hast Du bislang nicht erwähnt, dass Du hier von einer Bußgeldsache redest. Ich denke, wir sprechen hier von Verwaltungsrecht? :hm
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#7

01.10.2013, 11:37

Ja, es geht um Verwaltungsrecht. Ich hatte vorhin etwas gelesen, jetzt kann ich es nicht mehr finden, das ist mir aber jetzt peinlich :oops: Dann rechne ich nach Nr. 3504 ab....
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