Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich weiß überhaupt nicht mehr weiter und finde im Internet auch nichts.
Ich muss eine Verwaltungsrechtssache abrechnen.
Die Gegenseite hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt und diesen später zurückgenommen. Es ist nun ein Beschluss ergangen, in dem der Gegenseite die Kosten des Zulassungsverfahrens auferlegt werden. Was rechne ich hier ab????
Danke an allen, die antworten.
Welche Gebühren entstehen im Zulassungsverfahren vor VGH??
- Anahid
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Na ich würd eine Nummer drunter abrechnen. 3505 - schließlich ist ja durch Euch, nach Deinen Ausführungen, nix gemacht worden.
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Ja doch, wir haben die Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung beantragt und auch ausführlich begründet. Ich habe jetzt - glaube ich - doch etwas gefunden???? Die Nr. 5120 VV RVG, kann das zutreffen?
- Anahid
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Zunächst mal hat mein RVG keine Nr. 5120
Und weiter hast Du bislang nicht erwähnt, dass Du hier von einer Bußgeldsache redest. Ich denke, wir sprechen hier von Verwaltungsrecht?
Und weiter hast Du bislang nicht erwähnt, dass Du hier von einer Bußgeldsache redest. Ich denke, wir sprechen hier von Verwaltungsrecht?
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