Welche Gebühren bei Widerspruch gegen EV?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Nickylotta
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 90
Registriert: 21.12.2006, 17:12
Wohnort: Schleswig-Holstein

#1

19.06.2007, 11:13

Hallo zusammen,

ich hoffe ich poste das Thema hier richtig.

Es geht um folgendes:

Kombinierter ZV-Auftrag, Schuldnerin gibt die EV ab, widerspricht aber der Angabe ihres Arbeitgebers. Wir haben Frist bekommen zur Stellungnahme und natürlich auf die Angabe bestanden.
Nun erfolgt Beschluss des Amtsgerichtes:

...wird der Widerspruch der Schuldnerin gegen die Verpflichtung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. ...

Welche Gebühr kann ich denn jetzt geltend machen? Nr. 3309? Nach welchem Wert? Im Kostenfestsetzungsverfahren?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
Danke schonmal! :lol:
StineP

#2

19.06.2007, 11:33

Beides ja. 3309 im KFV - maßgebend ist der Wert des Titels (aus dem auch die Kosten für den ZV-Auftrag berechnet wurden)
Antworten