Welche Gebühr ist das

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
eve

#21

23.10.2007, 13:39

Was denn für ein schlechter Eindruck? Also unsere Mandanten werden belehrt - und das ausführlich. Unsere Mandanten wissen auch ganz genau, dass die Einholung einer Kostendeckungszusage Gebühren und Auslagen auslöst, die Ihnen in bestimmten Fällen, sofern Kostendeckung bewilligt wird, nicht in REchnung gestellt wird (aber nur in ganz seltenen Fällen ;-) ) Das ist schon sehr entgegenkommend.

Würde der RA bei jedem Mandanten auf diese Beträge verzichten, so sollte mal überdacht werden, was diese "Einsparungen" ihn am Jahresende kosten. In diesem Fall wären es ca. 80,00 . Allein dieser Betrag x 12 macht vielleicht Dein Gehalt aus oder vielleicht eine Gehaltserhöhung, die du nicht bekommst

P.S. Ein zufriedener Mandant kommt immer wieder - auch wenn er dafür tief in die Tasche greifen muss. Ein Mandant, der wegen 20,00 EUR nicht mehr kommt kann mir persönlich auch erspart bleiben.
Gast

#22

23.10.2007, 13:51

Wenn ich dafür aber zwölf Mandanten habe, die wieder kommen, weil sie dieses "Negativereignis" nicht hatten und diese im Schnitt nur EUR 100,00 abgerechnet bekommen hätte sich ja die Aktion gelohnt. Ist aber auch nur Theorie, da der Mandant ja nicht mitbekommen würde, dass auf die ihm zur Last fallenden Kosten verzichtet wird.

Zu Deinem letzten Absatz: Auf einen Mandanten, der wegen 20 Euro nicht mehr kommen würde kannst Du gerne verzichten? In dem Moment in dem Du diese 20 Euro aber anforderst, ist der Mandant ja derjenige, der vielleicht sagt: Wenn die Kanzlei wegen 20 Euro extra anfordert, kann mir diese "auch erspart bleiben".
SüßeMaus87

#23

23.10.2007, 13:57

Ich würde aber auch außergrichtlich - 2300 nehmen und die 1,5 ist auch angebracht. so machen wir das hier auch
eve

#24

23.10.2007, 13:59

Nun, ich sehe das ganz anders. Wegen solcher Geschichten ist uns kein Mandant weggelaufen. Ich weiß ja nicht, was ihr für Mandanten in Eurer Kanzlei habt.

Mir legen die Mandanten 100,00 EUR für die Kaffeekasse hin und bleiben nicht weg, weil sie gerade mal 20,00 EUR in Rechnung gestellt bekommen.
Kimmy

#25

23.10.2007, 13:59

ein guter Anwalt sollte sich sein Geld wert sein, dass er verdienen kann.
Wenn die Anwälte nicht gut verdienen, kann es auch nix werden mit gutem Verdienst bei den Angestellten... Also sind auch wir am Zug. Es sollte wirklich nicht generell auf die einem zustehenden Gebühren verzichtet werden. Das es Ausnahmefälle gibt, ist klar.
Kimmy

#26

23.10.2007, 14:01

@eve: da frag ich mich: wieso haben wir hier keine Kaffeekasse? :kaffee
und uns ist auch noch kein Mdt. abgehauen, nur weil wir einen Rest von ihm eingefordert haben. Ganz im Gegenteil, die regen sich dann Hölle über RSV auf, und das ist auch richtig so!
eve

#27

23.10.2007, 14:04

@Kimmy: Unbedingt eine kaufen!!!! ;-)
Ich kann fs Ausführungen wirklich nicht verstehen, denn gerade so etwas führt dazu, dass manche Anwälte den Ruf als "Billig-RA" wegbekommen. Ich hab sowas bei uns auch noch nie erlebt. (Genauso wenig wie Du).
Ja, unsere Mandanten sind teilweise super spendabel.
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