Welche Gebühr ist das

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
eve

#11

23.10.2007, 10:38

Warum denn? Also die 1,5 nehme ich grundsätzlich bei durchschnittlichen Angelegenheiten, die weder umfangreich noch schwierig sind. Denn wenn ein 1,3 Gebühr angemessen ist so steht mir immer noch der Toleranzbereich (Überschreitung der 1,3) um 20 - 30 % zu, sodass selbst bei einer durchschnittlichen Tätigkeit die 1,5 sehr wohl gerechtfertigt ist.

Der RA bestimmt die Gebühr nach billigem (pflichtgemäßen) Ermessen und nicht die RSV. Im übrigen darf die RSV nicht ablehnen wegen "Unbilligkeit", denn sie ist nicht Dritter, sondern im Lager des Mandanten.
Benutzeravatar
Smilie
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5742
Registriert: 18.10.2007, 15:05
Kontaktdaten:

#12

23.10.2007, 10:42

Leider kürzen die aber recht häufig die Gebühren und man muss sich ziemlich mit den Standartschreiben abmühen, mit denen die die Kürzung rechtfertigen. Aber 1,9 liegt nicht wirklich im Toleranzbereich.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
eve

#13

23.10.2007, 10:47

Nein aber die Umstände, die unsere Kollegin hier beschrieben hat, rechtfertigen durchaus diese Gebühr.

Wozu gibt es dann den Rahmen von 0,5 - 2,5 ? Selbstverständlich kommt die RSV damit durch, wenn einige Kollegen sich nicht "trauen" oder nicht in der Lage sind, die Erhöhung gem. den Kriterien des § 14 RVG zu begründen.
Kimmy

#14

23.10.2007, 10:50

:zustimm eve! Man sollte von dem gesetzlich gegebenen Rahmen viel mehr Gebrauch machen. Und wenn die RSV nicht zahlt: Kostenschuldner ist immer noch der Mdt. Diesem kann ja mitgeteilt werden, dass seine tolle RSV nicht bezahlen will, obwohl die Gebühren angemessen sind. Kann der sich auch selber mit der RSV rumschlagen. Gleichzeitig kann man den Mdt. darauf hinweisen, dass man ihn gerne in einem Rechtsstreit gegen seine RSV vertritt...
Gast

#16

23.10.2007, 13:16

Also Zustimmen würde ich dem von Kimmy geschriebenen nur teilweise. So eine Entscheidung würde ich Streitwertabhängig machen. Bei einem Streitwert, wie hier geschildert, von EUR 1.250,00 würde ich auf obiges Verzichten, da man bedenken sollte wie der Mandant die ganze Sache sieht. Der denkt sich dann zwar dass die RS nicht zahlen will, aber gleichzeitig wird ein schlechtes Bild auf den RA geworfen, da der Eindruck entstehen kann, er wollte nur noch den letzten Cent aus dem Mandanten rausholen.

Der Hinweis auf den Prozess ist sicherlich ein lohnender, aber auch hier wird sich manch ein Mandant denken, dass der RA nur auf das liebe Geld aus ist und ob das dann mittelfristig die Bindung des Mandanten zur Kanzlei stärkt wage ich zu bezweifeln
Kimmy

#17

23.10.2007, 13:20

@fs02tommy: Es ist schon klar, dass das ne Abwägungssache ist. Bei einem guten Mdt. wird man wahrscheinlich nie so reagieren.
Ich denke aber, dass nur so sich die Anwälte endlich mal gegen die RSV durchsetzen können.
Gast

#18

23.10.2007, 13:22

Kimmy hat geschrieben:Ich denke aber, dass nur so sich die Anwälte endlich mal gegen die RSV durchsetzen können.
Da bin ich voll und ganz deiner Meinung. Es ging mir jetzt eben eher um die Mandanten und darum ob diese wieder kommen. Mit den RSV haben bestimmt die meisten hier schon so ihre Auseinandersetzungen gehabt, da muss man echt "mit dem Messer zwischen den Zähnen" argumentieren :wink:
eve

#19

23.10.2007, 13:22

@fs02tommy:
Also beim besten Willen, Deine Argumentation kann ich nicht nachvollziehen.

Der RA ist kein Außenmitarbeiter des Sozialamtes und guter Rat ist teuer! WEnn der Mandant nicht zahlen kann, soll er Beratungshilfe oder PKH beantragen oder er soll es selbst probieren.

Der Argumentation kann überhaupt nicht folgen
Gast

#20

23.10.2007, 13:29

Nein, der RA ist sicher kein Außenmitarbeiter des Sozialamtes oder sonstiges, aber dennoch würde ich persönlich im vorliegenden Fall auf die 20-30 Euro verzichten und dafür einen zufriedenen Mandanten haben, der wieder kommt. Weniger ist in dem Fall meiner Meinung nach mehr.

Es geht ja auch nicht darum, dass der Mandant dann PKH oder sonstiges beantragt, denn auch da hat man dann wieder das AG gegenüberstehen und muss Gebühren auch begründen können.

Die Differenz beim Mandanten habe ich auch schon einige Male angefordert, aber da ging es auch schon um ganz andere Streitwerte jenseits von EUR 2.000,00. Unten drunter sollte man wegen ner 0,2 Differenz, die die RS nicht zahlen will nicht sonderlich mit dem Mandanten abrechnen. Der schlechte Eindruck wegen, wie bereits geschrieben, 20-30 EUR wird wohl bei den meisten Mandanten zu Lasten des RA gehen.
Antworten