Warum werden die Gebühren gedrittelt???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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luccimaus
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#1

18.07.2007, 08:45

Halli Hallo an euch alle!
Habe heute morgen diese Email über FoReNo bekommen - sie stammt daher gar nicht von mir die Frage :-(


Hallo luccimaus!

Die folgende E-Mail wurde von Zoe1982 über deinen Account auf FoReNo.de gesendet. Wenn diese E-Mail unerwünschten Inhalt (Spam) enthält, dann kontaktiere bitte den Administrator unter:



Schick dazu bitte die ganze Nachricht, Header inklusive, mit. Bitte beachte, dass Antworten auf diese E-Mail an Zoe1982 gehen.

Die Nachricht findest du hier:
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Hallo habe mich grad hier eingetragen und hab mal eine kurze Frage:

Ein Anwalt in Hamburg hat uns beauftragt einen Termin wahrzunehmen. Wir vertreten den Kläger. Nach Terminswahrnehmung hat der Hauptbevollmächtigte die Klage zurückgenommen.

Im Schreiben des RA aus Hamburg steht noch folgender Satz drin: "Zur Abgeltung Ihres Honorars schlagen wir daher vor, dass grundsätzlich die RVG-Gebühren für einen Prozessbevollmächtigten (z.B. im Fall des Ergehens eines Endurteils 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr) gedrittelt werden. Bitte stellen Sie die interne Abrechnung (mit Quotelung) direkt auf unsere Kanzlei aus."

Meine Frage ist jetzt warum die Gebühren gedrittelt werden? Meines Erachtens werden die Gebühren doch geteilt? Vielleicht kannst Du mir ja weiterhelfen.

Ich versteh nur Bahnhof. :-)

Vorab Danke für die Hilfe!

Katharina
Zuletzt geändert von luccimaus am 18.07.2007, 08:51, insgesamt 1-mal geändert.
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charly03
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#2

18.07.2007, 08:50

Guten Morgen, luccimaus :wink2

Aus Erfahrung weiß ich, dass es schon öfter vorkommt, dass die Gebühren gedrittelt werden (sollen). Wenn man nicht einverstanden mit dieser Vorgehensweise ist, einfach nochmal mit dem eigentlichen ProzBev tel. und versuchen zu handeln ;) Wär doch möglich, dass er seine Meinung noch ändert.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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luccimaus
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#3

18.07.2007, 08:57

Guten MOrgen Charly
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Na jut, dann weiß ich Bescheid. Nur, warum hat sie die Frage nicht direkt hier eingestellt? Kenne sie ja gar net
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Gast

#4

18.07.2007, 08:59

Ja, solche Gebührenabreden werden neuerdings oft vereinbart. Wenn man damit nicht einverstanden ist, sollte man ein klärendes Gespräch suchen. Tja, heutzutage muss eben jeder sehen, wo er bleibt und die meisten Anwälte nehmen auch solche Honorarvereinbarungen hin....

Verstehe nur nicht, warum Zoe1982 die Frage nicht direkt hier gestellt hat?

L.G. Schlaubi
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Curry
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#5

18.07.2007, 09:12

Naja, vielleicht kennt sie sich hier noch nicht so aus.

Wie soll das dann ablaufen, wenn die Gebühren gedrittelt werden? Wer bekommt denn da was?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Andreas

#6

18.07.2007, 09:26

Vielleicht antwortest du ihr einfach, daß das Thema hier zu finden ist :

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=7659

und auch dort besprochen werden sollte.

Aufgrund solcher PNs, von denen ich teilweise 5 am Tag erhalten habe, habe ich meine Signatur entsprechend gestaltet :wink:
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#7

18.07.2007, 09:39

@Andreas
Ich habe sie auf diesen Link hingewiesen, dann wird sie auch deinen lesen.
Ist ja jetzt das erste mal. Wenn ich auch 5 Stück bekomme, ändere ich meine Signatur auch :D
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#8

18.07.2007, 09:49

Bild
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Andreas

#9

18.07.2007, 09:55

Warum den Thread schließen, Luccimaus ?

Zoe1982 hat sich doch noch gar nicht hier gemeldet.
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#10

18.07.2007, 12:32

Ja da hast auch wieder Recht, Andreas.

Also Zoe1982, melde dich doch mal bei uns im Forum :D
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