VZR-Auskunft - Bitte um dringende Hilfe -

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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WasE.
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#1

15.10.2010, 08:44

Guten Morgen,

wir haben ein Mandant angenommen, wo wir eine VZR - Auskuft beim Verkehrszentralregister angefordert haben. So jetzt, müsste ich es gegenüber dem Mandanten für unsere Tätigkeit abrechnen. Ich hätte gedacht Nr. 2302 VV RVG, 0,3 Geb., aber ich hab ja keinen Gegenstandswert. Unser Mandant wollte nur wissen, wieviel Punkte er noch hat.

so jetzt, bin ich ratlos.

Hätte jemand schon sowas???

Vielen DAnk :thx
marike
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#2

15.10.2010, 08:54

Also die 2302 VV würde ich auch nehmen. Eigentlich ist nach dem Auffangstreitwert von 5.000,00 € abzurechnen. Aber da kann man ja runtergehen.

Ich denke ich würde 1.000,00 € als Streitwert ansetzen, dann bist Du bei 36,41 €. :)
marike
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#3

15.10.2010, 09:05

Wenn man gar keine Ahnung hat tut man einfach so als hätte man mit dem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung getroffen :) Machen wir auch so. Kein Mandant würde sich beschweren, wenn man versucht die Gebühren außergerichtlich so gering wie möglich zu halten ;)
WasE.
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#4

15.10.2010, 09:18

ich Danke euch - ich würde eines der Varianten nehmen bzw. schauen wir mal, was meine Anwältin sagt . ...

Schönen Tag noch :thx
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Michael1974
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#5

15.10.2010, 12:18

Also die Anforderung eines VZR-Auszuges ist nach VV 5200 abzurechnen, also 55,00 € plus Auslagen und Mehrwertsteuer...

Lg, Michael
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Adora Belle
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#6

15.10.2010, 12:35

Naja, so kann man abrechnen. Du weißt doch aber gar nicht, wofür der Auszug benötigt wird. Kann ja auch um Strafrecht gehen, oder um Zivilrecht.

Ich neige da auch zu einer Vorgehensweise wie #3 - wobei es möglich sein sollte, schonmal vorher mit dem Mandanten zu besprechen, das man eine solche Anfrage z.B. für pauschal 50 EUR netto durchführt.

Edit: Könnte auch Verwaltungsrecht sein. Das ist sogar recht wahrscheinlich, wenn etwa Fahrerlaubnisentzug droht.
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Adora Belle
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#7

15.10.2010, 12:37

OMG, :auslach ich hab das ohne ß geschrieben. Wird echt Zeit, daß Wochenende ist.
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