Hm, irgendwie finde ich meinen Eintrag nicht mehr.... also das Ganze noch einmal...
Es geht um folgenden Sachverhalt:
RA H. reicht Klage beim LG Frankfurt ein, er beauftragt RA S in Frankfurt als UBV den Termin wahrzunehmen. RA S. nimmt den Termin wahr, es erscheint aber die Gegenseite ohne zugelassenen RA so das RA S. VU beantragt. Das VU wird rechtskräftig.
RA S. soll nun abgerechnet werden. Ich würd das so machen:
0,65 Verf. gem. 3401 VVRVG
0,5 Term. gem 3402,3105 (Der UBV erhält ja immer die Terminsgeb. die der HBV bekommen würde, also fürs VU eine 0,5)
In der Schule haben wir aber eine volle 1,2 Terminsgeb. nach 3402 genommen und ich versteh absolut nicht wieso...
VU abrechnen
Eigentlich stimme ich dir zu.
Nach der Vorschrift des VV 3105 erfolgt eine Reduzierung der TG auf eine 0,5-TG nur dann, wenn ein Termin stattgefunden hat, in dem
entweder eine Partei nicht erschienen oder
eine Partei nicht ordnungsgemäß vertreten ist.
Nach der Vorschrift des VV 3105 erfolgt eine Reduzierung der TG auf eine 0,5-TG nur dann, wenn ein Termin stattgefunden hat, in dem
entweder eine Partei nicht erschienen oder
eine Partei nicht ordnungsgemäß vertreten ist.
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So seh ich das auch, also ist eine 1, 2 doch vollkommen falsch. Ich hab mir hier grad extra ne Übersicht rausgesucht in der steht, dass man eine 0,5 bekommt wenn:
- Keine rechtzeitige verteidigungsabsicht (schr. Vorfverf.)
- Eine Pertei im Termin abwesend ist ,
- oder bei Awaltszwang ohne Anwalt wie in diesem Fall hier.
EIne 1,2 bgleibt bestehen, wenn beide Parteien anwesend sind, aber eine PArtei keinen Antrag stellt und somit ein VU ergeht.
Ich hoffe hab das jetzt so richtig zusammen gefasst, und die Aufgabe dann in meinen AUgen richtig gelöst.
- Keine rechtzeitige verteidigungsabsicht (schr. Vorfverf.)
- Eine Pertei im Termin abwesend ist ,
- oder bei Awaltszwang ohne Anwalt wie in diesem Fall hier.
EIne 1,2 bgleibt bestehen, wenn beide Parteien anwesend sind, aber eine PArtei keinen Antrag stellt und somit ein VU ergeht.
Ich hoffe hab das jetzt so richtig zusammen gefasst, und die Aufgabe dann in meinen AUgen richtig gelöst.
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@Princess
Hast du schon mal in die Kommentierung geschaut?
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Wegen der Terminsgebühr gibts umfangreiche Kommentierung und Rechtsprechung. Ich kenn die Kommentierung zu Nr. 3402 leider nicht auswendig.
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Jetzt hab ich noch was gefunden, sorry was anderes...
wenn ein 1. VBu ergeht rechnet man ja 0,5 ab, so, dann ergeht ein 2. Vu und man rechnet 1,2 ab, muss man dann eigentlich die 0,5 irgendwie anrechnen?
wenn ein 1. VBu ergeht rechnet man ja 0,5 ab, so, dann ergeht ein 2. Vu und man rechnet 1,2 ab, muss man dann eigentlich die 0,5 irgendwie anrechnen?
- butterflybabe
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Lehrer sind leider keine Alleswisser.Das verwirrt mich jetzt total wieso wir das in der Schule so gerechnet haben...
War vielleicht in der Aufgabe angegeben, dass zur Sach- und Rechtslage mit dem Richter gesprochen wurde? Das würde nämlich schon die 1,2 TG auslösen.
- butterflybabe
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Nein, die wird nicht angerechnet.muss man dann eigentlich die 0,5 irgendwie anrechnen?
Es ergibt sich halt, dass dann eine 1,2 TG entsteht.