VU abrechnen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Princess
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#1

20.11.2007, 13:40

Hm, irgendwie finde ich meinen Eintrag nicht mehr.... also das Ganze noch einmal...

Es geht um folgenden Sachverhalt:

RA H. reicht Klage beim LG Frankfurt ein, er beauftragt RA S in Frankfurt als UBV den Termin wahrzunehmen. RA S. nimmt den Termin wahr, es erscheint aber die Gegenseite ohne zugelassenen RA so das RA S. VU beantragt. Das VU wird rechtskräftig.
RA S. soll nun abgerechnet werden. Ich würd das so machen:

0,65 Verf. gem. 3401 VVRVG
0,5 Term. gem 3402,3105 (Der UBV erhält ja immer die Terminsgeb. die der HBV bekommen würde, also fürs VU eine 0,5)

In der Schule haben wir aber eine volle 1,2 Terminsgeb. nach 3402 genommen und ich versteh absolut nicht wieso...
StineP

#2

20.11.2007, 13:50

Eigentlich stimme ich dir zu.

Nach der Vorschrift des VV 3105 erfolgt eine Reduzierung der TG auf eine 0,5-TG nur dann, wenn ein Termin stattgefunden hat, in dem

 entweder eine Partei nicht erschienen oder
 eine Partei nicht ordnungsgemäß vertreten ist.
Princess
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#3

20.11.2007, 13:53

So seh ich das auch, also ist eine 1, 2 doch vollkommen falsch. Ich hab mir hier grad extra ne Übersicht rausgesucht in der steht, dass man eine 0,5 bekommt wenn:
- Keine rechtzeitige verteidigungsabsicht (schr. Vorfverf.)
- Eine Pertei im Termin abwesend ist ,
- oder bei Awaltszwang ohne Anwalt wie in diesem Fall hier.

EIne 1,2 bgleibt bestehen, wenn beide Parteien anwesend sind, aber eine PArtei keinen Antrag stellt und somit ein VU ergeht.

Ich hoffe hab das jetzt so richtig zusammen gefasst, und die Aufgabe dann in meinen AUgen richtig gelöst.
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butterflybabe
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#4

20.11.2007, 13:54

@Princess
Hast du schon mal in die Kommentierung geschaut?
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#5

20.11.2007, 13:56

? Was meinst du?
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#6

20.11.2007, 13:57

Wegen der Terminsgebühr gibts umfangreiche Kommentierung und Rechtsprechung. Ich kenn die Kommentierung zu Nr. 3402 leider nicht auswendig.
Princess
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#7

20.11.2007, 13:59

Hm, also ich versteh das genauso wie ich es errechnet habe. Das verwirrt mich jetzt total wieso wir das in der Schule so gerechnet haben...
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#8

20.11.2007, 14:02

Jetzt hab ich noch was gefunden, sorry was anderes...

wenn ein 1. VBu ergeht rechnet man ja 0,5 ab, so, dann ergeht ein 2. Vu und man rechnet 1,2 ab, muss man dann eigentlich die 0,5 irgendwie anrechnen?
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#9

20.11.2007, 14:02

Das verwirrt mich jetzt total wieso wir das in der Schule so gerechnet haben...
Lehrer sind leider keine Alleswisser.

War vielleicht in der Aufgabe angegeben, dass zur Sach- und Rechtslage mit dem Richter gesprochen wurde? Das würde nämlich schon die 1,2 TG auslösen.
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#10

20.11.2007, 14:03

muss man dann eigentlich die 0,5 irgendwie anrechnen?
Nein, die wird nicht angerechnet.

Es ergibt sich halt, dass dann eine 1,2 TG entsteht.
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