vorzeitige Beendigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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jojo
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#11

26.05.2009, 15:21

Aber ihr habt doch schon "Kontakt aufgenommen". Wenn das mündlich oder telefonisch war, gibts auch eine TG. Die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins ist nur eine Alternative.
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katuscha
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#12

26.05.2009, 15:22

Auch keine Telefongespräche bezüglich der Klagerücknahme? Ihr macht die Klagerücknahme doch nicht einfach so, dass muss doch einen Grund gegeben haben und daher vielleicht auch ein Gespräch zwischen den Anwälten.
Xanthia
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#13

26.05.2009, 15:22

es ist nur schriftliche Kontaktaufnahme erfolgt
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#14

26.05.2009, 15:24

also wir haben die Klage zurück genommen, weil unsere Mandanten eben festgestellt haben, dass sie Mist gebaut haben mit ihren Abrechnungen. Die Anwälte haben nicht telefoniert deswegen. Wir haben die Klage zurück genommen und die Gegenseite hat dann natürlich direkt zum Gericht geschrieben, dass wir die Kosten tragen.
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jojo
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#15

26.05.2009, 15:34

Dann gibts in der Tat keine TG.
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Jennifer88
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#16

26.05.2009, 15:35

Mit Kontaktaufnahme meint sie wahrscheinlich ein vorgerichtliches Aufforderungsschreiben und das ist ja in der GG enthalten.

Verstehe ich das richtig das es 1,3 VG statt 0,8 VG ist da der Auftrag nach Klagerücknahme endet?
Zuletzt geändert von Jennifer88 am 26.05.2009, 15:38, insgesamt 1-mal geändert.
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#17

26.05.2009, 15:36

genau das meine ich :)

danke euch!
Asgoth
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#18

26.05.2009, 15:45

also berechne ich die

2300 GG 1,3 und
3100 VG 1,3
PP
MwSt
aber nicht vergessen anzurechnen ;)
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#19

27.05.2009, 10:02

hab ich :)
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