Hallo Leute!
Wie folgt sind wir für einen Mandanten (Gläubiger), vorgegangen:
- außergerichtliches Mahnschreiben
- Mahnbescheid
Antragsgegner hat Widerspruch eingelegt,
wir haben sodann
- Klage entworfen
Mandant hat uns zurückgepiffen. Klage soll nicht eingereicht werden.
Wie würdet ihr abrechnen?
vorzeitige Beendigung
und das hier?3305 1,0
3101 0,8
diese abgleichen
Auslagenpauschale
MwSt
GK
außergerichtliches Mahnschreiben
es wird auch nicht abgeglichen, sondern angerechnet.
GG auf VG(Mahn) und VG(Mahn) auf VG(Gericht)
GG auf VG(Mahn) und VG(Mahn) auf VG(Gericht)
Gegenstandswert: 500,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 58,50 €
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13, Nr.
3305 VV RVG 1,0 9,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 500,00 € 0,65 -29,25 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 11,70 € bleibt
bestehen -
- Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG durchgeführt -
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 9,00 € bleibt
bestehen. -
Verfahrensgebühr, Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13
RVG, Nr. 3101 Nr. 1, 3100 VV RVG 0,8 36,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 74,25 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 27,90 €
Zwischensumme netto 102,15 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 19,41 €
zu zahlender Betrag 121,56 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 58,50 €
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13, Nr.
3305 VV RVG 1,0 9,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 500,00 € 0,65 -29,25 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 11,70 € bleibt
bestehen -
- Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG durchgeführt -
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 9,00 € bleibt
bestehen. -
Verfahrensgebühr, Vorzeitige Beendigung des Auftrags § 13
RVG, Nr. 3101 Nr. 1, 3100 VV RVG 0,8 36,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 74,25 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 27,90 €
Zwischensumme netto 102,15 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 19,41 €
zu zahlender Betrag 121,56 €