Vollstreckbare Teilausfertigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Dukatesse
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#1

12.04.2017, 10:14

Hallo miteinander,

kann mir mal jemand erklären, was ich unter einer "vollstreckbaren Teilausfertigung" eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zu verstehen habe?

Hintergrund: Wir vertreten die Streithelferin. Es ergeht ein KFB in welchem sowohl die Klägerin als auch die Beklagte jeweils zur Kostenerstattung gegenüber unserer Mandantin verpflichtet werden. Dieser Beschluss ist nun mit "vollstreckbarer Teilausfertigung" überschrieben. Was bedeutet das?
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Mel Kunterbunt
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#2

12.04.2017, 11:21

Da steht bestimmt drin, dass an euch (als Beispiel) 1.000,00 € zu zahlen sind und 500,00 € von der Klägerin und 500,00 € von der Beklagten zu erstatten sind, oder?
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#3

12.04.2017, 13:38

Ja, so in etwa. Ich glaube aber, ich bin schon dahinter gekommen. Wir haben zwei vollstreckbare (Teil-)Ausfertigungen bekommen. Die eine wurde für gegen den Kläger vollstreckbar erklärt, die andere gegen den Beklagten. Deswegen wohl Teilausfertigung.
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#4

12.04.2017, 14:35

Richtig ;)
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