Volle Gebühren trotz Rücknahme Berufung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sans_douleur
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#1

21.07.2009, 11:44

Hallo liebe Leute,

brauche dringend einen Rat, was ist, wenn eine Partei Berufung eingelegt hat, dann ein Termin stattfindet und nachdem der Vorsitzende in den Sach- und Streitstand eingeführt hat und sagt, berufung hat wenig aussicht, die Berufung zurücknimmt??

Kann ich im KFA trotzdem die volle 1,6 Nr. 3200 und die volle 1,2 Nr. 3202 angeben? und wird ein Satz dadurch geringer?
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LuzZi
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#2

21.07.2009, 11:45

Die Gebühr entsteht voll.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#3

21.07.2009, 11:50

selbstverständlich alles voll. Ihr habt doch alle voraussetzungen für die 3200 und die 3202 erfüllt
sans_douleur
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#4

21.07.2009, 11:51

Aber mein Anwalt hat im Termin nicht gesprochen, aber muss ja auch net..

mein gefühl war auch voll, aber ich musste noch mal fragen, da ich nix in meinen schlauen büchern dazu gefunden hab
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Adora Belle
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#5

21.07.2009, 13:34

sans_douleur hat geschrieben:Aber mein Anwalt hat im Termin nicht gesprochen...
Zum Glück ist das keine Voraussetzung für die TG.
Ich mußte grad ein wenig grinsen :lol:
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