Hallo, ich habe zur Abwechslung mal ein Problem (aber ich glaube so blöd ist meine Frage heute nicht)
SV:1. Instanz VKH abgerechnet, gegen Beschluss (Urteil) Beschwerde eingelegt, Sache wurde verhandelt vor dem OLG.
Haben Protokoll der Verhandlung bekommen, indem wörtlich steht:
"Antragsgegnerin (wir) wird für ihre Beschwerde ratenfreie VKH bewilligt, soweit sie sich gegen eine Inanspruchnahme für den Zeitraum bis Juni 2010 über 2.560,76 € sowie für die Zeit ab Juni 2010 die Inanspruchnahme über mehr als mtl. 98,91 € verteidigen will."
Im Beschluss steht jetzt :SW 11.052,24 €.
Sache läuft seit 06/10, Beschwerde: 21.12.2010
Kann mir einer sagen, was das für einen Einfluss auf den SW hat, bzw. welchen Wert ich zu nehmen habe???
Ich habe so etwas noch nie gehabt
VKH Wertberechnung
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Ich muss zugeben, ich verstehe die Frage nicht.
Wenn der SW im Beschluss steht, was willst Du noch wissen?
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Du kannst VKH nur über den Wert abrechnen, für welchen VKH bewilligt wurde. Den Rest muß die Mandantin selbst tragen.
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ja aber wird haben doch ratenfreie VKH. Meint ihr VHK über die og. beiden Beträge??? und die Differenz an Mdt???
Wertberechnung:
SW: 11.052,24 €
- 2560,76 €
- 98,91 €
verbl. 8.392,77 € Wert der KR an Mdt???
+ 2.461,85 € Wert VKH???
Ich verstehe es wirklich nicht, sorry...
Wertberechnung:
SW: 11.052,24 €
- 2560,76 €
- 98,91 €
verbl. 8.392,77 € Wert der KR an Mdt???
+ 2.461,85 € Wert VKH???
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Um dir hier was sagen zu können, fehlt noch etwas Sachverhalt. Um welche monatlichen Beträge ging es denn?
Die Abrechnung über die Staatskasse aus dem SW, für welchen VKH bewilligt wurde.
KR an Mandant über vollen SW abzüglich Erstattungsanspruch gegenüber Staatskasse (wenn der SW hier 3.000,00 Euro nicht übersteigt, ansonsten abzügl. Wahlanwaltskosten aus VKH-SW).
Die Abrechnung über die Staatskasse aus dem SW, für welchen VKH bewilligt wurde.
KR an Mandant über vollen SW abzüglich Erstattungsanspruch gegenüber Staatskasse (wenn der SW hier 3.000,00 Euro nicht übersteigt, ansonsten abzügl. Wahlanwaltskosten aus VKH-SW).
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Unser Mdt muss reichlich Kosten zahlen 6.300,00 €, 5.075,00 € u. 1.225,00 €
sowie Gegner aus Darlehen 350,00 € + 175,00 € freizustellen
Am liebsten würde ich da gar keine Kosten mehr abrechnen,
Verstehe ich jetzt richtig, wenn ich mit Mdt. nach vollem Streitwert abrechne, Erstattungsanspruch gegenüber Staatskasse (SW 2.560,76 €+98,91 €= SW. für VKH 2.659,67 €) abziehe???
sowie Gegner aus Darlehen 350,00 € + 175,00 € freizustellen
Am liebsten würde ich da gar keine Kosten mehr abrechnen,
Verstehe ich jetzt richtig, wenn ich mit Mdt. nach vollem Streitwert abrechne, Erstattungsanspruch gegenüber Staatskasse (SW 2.560,76 €+98,91 €= SW. für VKH 2.659,67 €) abziehe???
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Was sagt denn da dein Chef dazu?Eva035 hat geschrieben:Am liebsten würde ich da gar keine Kosten mehr abrechnen,
Welcher Betrag wurde denn mtl. gefordert? Wenn das Gericht schreibt, "...für die Zeit ab Juni 2010 die Inanspruchnahme über mehr als mtl. 98,91 € verteidigen will.", dann kannst du den VKH-SW nur aus der Differenz berechnen. Wieviel Monate standen im Streit?
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