VKH Wertberechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Eva035
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#1

15.04.2011, 09:14

Hallo, ich habe zur Abwechslung mal ein Problem (aber ich glaube so blöd ist meine Frage heute nicht)

SV:1. Instanz VKH abgerechnet, gegen Beschluss (Urteil) Beschwerde eingelegt, Sache wurde verhandelt vor dem OLG.

Haben Protokoll der Verhandlung bekommen, indem wörtlich steht:

"Antragsgegnerin (wir) wird für ihre Beschwerde ratenfreie VKH bewilligt, soweit sie sich gegen eine Inanspruchnahme für den Zeitraum bis Juni 2010 über 2.560,76 € sowie für die Zeit ab Juni 2010 die Inanspruchnahme über mehr als mtl. 98,91 € verteidigen will."

Im Beschluss steht jetzt :SW 11.052,24 €.

Sache läuft seit 06/10, Beschwerde: 21.12.2010
Kann mir einer sagen, was das für einen Einfluss auf den SW hat, bzw. welchen Wert ich zu nehmen habe???

Ich habe so etwas noch nie gehabt :thx :thx :thx
Eva035
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#2

15.04.2011, 10:18

kann mir keiner helfen... :patsch :meld
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#3

15.04.2011, 10:28

Ich muss zugeben, ich verstehe die Frage nicht.

Wenn der SW im Beschluss steht, was willst Du noch wissen?
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#4

15.04.2011, 10:30

Hat also diese Aussage im Protokoll (S.o) nichts mit der Abrechnung bzw. der Wertberechnung zu tun?
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#5

15.04.2011, 10:34

Du kannst VKH nur über den Wert abrechnen, für welchen VKH bewilligt wurde. Den Rest muß die Mandantin selbst tragen.
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#6

15.04.2011, 10:49

ja aber wird haben doch ratenfreie VKH. Meint ihr VHK über die og. beiden Beträge??? und die Differenz an Mdt???

Wertberechnung:
SW: 11.052,24 €
- 2560,76 €
- 98,91 €
verbl. 8.392,77 € Wert der KR an Mdt???

+ 2.461,85 € Wert VKH???

Ich verstehe es wirklich nicht, sorry...
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#7

15.04.2011, 10:58

Um dir hier was sagen zu können, fehlt noch etwas Sachverhalt. Um welche monatlichen Beträge ging es denn?

Die Abrechnung über die Staatskasse aus dem SW, für welchen VKH bewilligt wurde.

KR an Mandant über vollen SW abzüglich Erstattungsanspruch gegenüber Staatskasse (wenn der SW hier 3.000,00 Euro nicht übersteigt, ansonsten abzügl. Wahlanwaltskosten aus VKH-SW).
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#8

15.04.2011, 11:11

Unser Mdt muss reichlich Kosten zahlen 6.300,00 €, 5.075,00 € u. 1.225,00 €
sowie Gegner aus Darlehen 350,00 € + 175,00 € freizustellen

Am liebsten würde ich da gar keine Kosten mehr abrechnen,

Verstehe ich jetzt richtig, wenn ich mit Mdt. nach vollem Streitwert abrechne, Erstattungsanspruch gegenüber Staatskasse (SW 2.560,76 €+98,91 €= SW. für VKH 2.659,67 €) abziehe???
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#9

15.04.2011, 11:24

Eva035 hat geschrieben:Am liebsten würde ich da gar keine Kosten mehr abrechnen,
:shock: Was sagt denn da dein Chef dazu?

Welcher Betrag wurde denn mtl. gefordert? Wenn das Gericht schreibt, "...für die Zeit ab Juni 2010 die Inanspruchnahme über mehr als mtl. 98,91 € verteidigen will.", dann kannst du den VKH-SW nur aus der Differenz berechnen. Wieviel Monate standen im Streit?
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#10

15.04.2011, 12:01

von Juni 2010 bis April 2011 =11 Monate??? =98,91 € mal 11= 1088,01€

evtl. + 2.560,76 € = SW???? Staatskasse?

Chef sagt über Wert i.H.v. 11..... abrechnen...
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