Wenn du es dir einfach machen willst, dann rechne über den Gesamt-SW ab und warte, was der Rechtspfleger festsetzt.
Danach kannst du Rest bei der Mandantschaft abrechnen.
VKH Wertberechnung
- Adora Belle
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Hier fehlen noch Informationen. Das Gericht hat für den Rückstand den Wert festgesetzt, für den es VKH geben soll, und für den laufenden Unterhalt den Wert, für den es keine PKH geben soll. Was davon welchen Teil des insgesamt festgesetzten Streitwertes ausmacht, ist nicht ersichtlich.
Du kannst VKH abrechnen für 2.560,76 € zuzüglich (Wert des laufenden Unterhalts mtl minus 98,91 € mtl) x 12.
Du kannst VKH abrechnen für 2.560,76 € zuzüglich (Wert des laufenden Unterhalts mtl minus 98,91 € mtl) x 12.
- Liesel
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@AB: Sehe ich etwas anders. Hier wurde VKH für einen gestaffelten SW bewilligt - bis Ende Juni und ab Ende Juni.
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- Adora Belle
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Ich hatte vermutet, daß das eine Rückstand und das andere laufender Unterhalt ist. Dafür spricht, daß ab Juni 2010 ein Betrag von x EUR monatlich in der VKH-Bewilligung steht und die TE im ersten Beitrag mitgeteilt hat, daß die Sache ab Juni 2010 läuft.