Hi ihr,
ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
1. wir sind beklagte partei. haben urteil über kostenausgleich. das heißt jeder trägt seine RA-Kosten und die GK-Kosten werden geteilt. Aber werden die dann auch in dem KFA verzinst? ich glaub ich hab einfach nur nen denkfehler. bitte helft mir. vielen dank schon mal
2. in einer anderen sache haben wir einstweilige verfügung beantragt. auch genehmigt worden. gegner hat widerspruch eingelegt. termin war anberaumt; ein tag vorm termin wurde von der gegenseite der widerspruch zurückgenommen. bekommen wir im kfa vielleicht trotzdem eine terminsgeb., weil ein termin vorgeschrieben war?
liebe grüße
Verzinsung der GK im KFA?
- domel 3008
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 456
- Registriert: 14.05.2007, 22:01
- Beruf: ReNo
- Wohnort: Berlin
ja - weil Ihr ja die Kosten ggü. dem Kläger schuldet - der hätte das Geld ja gewinnbringend anlegen können.Aber werden die dann auch in dem KFA verzinst?
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
wenns beantragt wird ja!Aber werden die dann auch in dem KFA verzinst?
es gibt kein verfahren in dem ein termin in sofern vorgeschrieben ist, als dass IMMER eine TG entsteht. das wird hier soooo oft missverstandenweil ein termin vorgeschrieben war?
wenn das gericht OHNE mdl verhandlung entscheidet, DANN gibts ne TG aber doch nich wenn klage oder wi oder sonst was zurück genommen wird, da hat das gericht doch dann gar nix entschieden!!
- domel 3008
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 456
- Registriert: 14.05.2007, 22:01
- Beruf: ReNo
- Wohnort: Berlin
@ immi:
doch das gericht hat schon einen beschluß erlassen, dass der beklagte aufgrund der zurücknahme des wi die kosten des verfahrens tragen muss. aber bekommen wir nicht mal ne kleine tg, auch keine ermäßigte. ach, was mir da im gleichen atemzuge einfällt: kann reisekosten, die unserem mandanten bei der anreise zu dem termin zu uns entstanden sind, mit festsetzen lassen?
doch das gericht hat schon einen beschluß erlassen, dass der beklagte aufgrund der zurücknahme des wi die kosten des verfahrens tragen muss. aber bekommen wir nicht mal ne kleine tg, auch keine ermäßigte. ach, was mir da im gleichen atemzuge einfällt: kann reisekosten, die unserem mandanten bei der anreise zu dem termin zu uns entstanden sind, mit festsetzen lassen?
kann reisekosten, die unserem mandanten bei der anreise zu dem termin zu uns entstanden sind, mit festsetzen lassen?
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=14 ... rteikosten