Hallo ihr Lieben!
Ich habe eine kurze Frage.
Wir haben einen Rechtsstreit vor dem LG Frankfurt geführt. Die Sache endete mit einem gerichtlichen Vergleich. Termin zur mündlichen Verhandlung war am 31.05.2013.
Jetzt flattert mir der Streitwertbeschluss ins Haus...
..wird der Streitwert auf 26.181,53 € und seit dem 31.05.2013 auf nur noch 10.730,16 € festgestzt.
Ist meine Abrechnung so korrekt?
1,3 Verfahrensgebühr aus 26.181,53 €
1,2 Terminsgebühr aus 10.730,16 €
1,0 Einigungsgebühr aus 10.730,16 €???
Oder kann ich die Terminsgebühr noch aus dem höheren Wert nehmen?
Vielen lieben Dank!!!!
Verschiedene Streitwerte für verschiedene Zeiträume
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Hallo, erstmal. Das ist ja vielleicht ein Mist. Deine Rechnung ist korrekt, mehr geht nicht.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Also ich habe auch die Streitwerte "richtig zugeordnet"?
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gkutes, wenn ich das nur wüsste. Ich habe absolut keine Ahnung.
Verglichen haben sich die Parteien auf 5.700,00 €, alles merkwürdig.
Vielen Dank für die schnellen Reaktionen. Dann werde ich die Rechnung später wohl auf den Weg geben....
Verglichen haben sich die Parteien auf 5.700,00 €, alles merkwürdig.
Vielen Dank für die schnellen Reaktionen. Dann werde ich die Rechnung später wohl auf den Weg geben....
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Ha, wer suchet, der findet
Ich habe doch was bzgl. des Streitwertes gefunden...
Ursprünglich wurden 26.181,53 € eingeklagt, dann wurde die Klage bis auf einen Teilbetrag in Höhe von 10.730,16 € zurückgenommen!
Ich habe doch was bzgl. des Streitwertes gefunden...
Ursprünglich wurden 26.181,53 € eingeklagt, dann wurde die Klage bis auf einen Teilbetrag in Höhe von 10.730,16 € zurückgenommen!
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Aha, das erklärt alles. Und die teilweise Klagerücknahme war sicher vor dem Termin, sodass Rechnungsmäßig alles bleibt wie bereits besprochen.
(Am Ende wäre das egal, so ein Beschluss ist bindend!)
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Im Termin selbst ist das alles passiert.
Also nochmals vielen DANK!!!
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Hallo
ich habe hier jetzt wieder einen ähnlich gelagerten Fall (Urteil von heute)
Streitwert wird wie folgt festgestzt:
auf 7.979,86 bis zum 12.01.2014
auf 8.032,01 vom 13.01.2014 - 05.03.2014 (in dieser Zeit war Termin in dem Vergleich geschlossn wurde; Vergleich widerrufen)
auf 7.357,18 € seit dem 17.03.2013
Spielt der Betrag in Höhe von 7.357,18 € überhaupt eine Rolle bei meiner Abrechnung?
Ich würde jetzt
1,3 VG nach 7.979,86 € und
1,2 VG nach 8.032,01 €
abrechnen.
Habe ich mal wieder einen Denkfehler?
DANKE
ich habe hier jetzt wieder einen ähnlich gelagerten Fall (Urteil von heute)
Streitwert wird wie folgt festgestzt:
auf 7.979,86 bis zum 12.01.2014
auf 8.032,01 vom 13.01.2014 - 05.03.2014 (in dieser Zeit war Termin in dem Vergleich geschlossn wurde; Vergleich widerrufen)
auf 7.357,18 € seit dem 17.03.2013
Spielt der Betrag in Höhe von 7.357,18 € überhaupt eine Rolle bei meiner Abrechnung?
Ich würde jetzt
1,3 VG nach 7.979,86 € und
1,2 VG nach 8.032,01 €
abrechnen.
Habe ich mal wieder einen Denkfehler?
DANKE