Verschieden Streitwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
anni22
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#11

16.03.2011, 09:51

Mehrvergleich ist es wirklich keiner. Als GW nimmst du 2219,21 EUR. Es kommt ja nicht drauf an, worauf, sondern worüber der Vergleich geschlossen wurde.
Und abrechnen würde ich die EG erst, wenn Vergleich nicht widerrufen wurde.
Was du mir sagst, das vergesse ich.
Was du mir zeigst, daran erinnere ich mich.
Was du mich tun lässt, das verstehe ich.
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Liesel
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#12

16.03.2011, 09:55

Heffi89 hat geschrieben:Ich hätte jetzt gesagt, dass die Terminsgebühr und die Einigungsgebühr nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert abgerechnet werden müssen. Wobei ich mir bei der Einigungsgebühr eben nicht sicher bin.
Und was ist mit der VG und der Anrechnung der GeschG?
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rassjel
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#13

16.03.2011, 09:55

Ups, hatte mich wohl verlesen, hab irgendwie daraus gelesen, dass das Gericht den SW für den Vergleich niedriger festgesetzt hat!
Nehme diesbezüglich alles zurück :oops:
gkutes

#14

16.03.2011, 09:57

warum gibt es Vorschussrechnung aus einem SW von 1.590,32 € ?
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