Mehrvergleich ist es wirklich keiner. Als GW nimmst du 2219,21 EUR. Es kommt ja nicht drauf an, worauf, sondern worüber der Vergleich geschlossen wurde.
Und abrechnen würde ich die EG erst, wenn Vergleich nicht widerrufen wurde.
Verschieden Streitwert
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Und was ist mit der VG und der Anrechnung der GeschG?Heffi89 hat geschrieben:Ich hätte jetzt gesagt, dass die Terminsgebühr und die Einigungsgebühr nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert abgerechnet werden müssen. Wobei ich mir bei der Einigungsgebühr eben nicht sicher bin.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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