Hallo alle zusammen, brauch mal eure Hilfe, folgender Sachverhalt:
Es wurde Klage (von uns) eingereicht gegen zwei ehem. Mieter. Schriftliches Vorfahren angegeordnet und Termin bestimmt. Jetzt habe ich Anerkenntis- und Versäumnisurteil auf dem Tisch. Einer der Beklagten hat Forderung anerkannt, der andere hat nicht reagiert.
Was darf ich nun abrechnen bzw. festsetzen lassen, da Beklagte ja Gesamtschuldner? Ganz normal bei Anerkenntis 1,3 und 1,2 oder nur das VU mit 1,3 und 0,5????
Bitte schnelle Hilfe.
Versäumnis-u. Anerkenntisurteilt
- PeeDee
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Ich denke, Du kannst nur 1,3 VerfG abrechnen.
So wie ich das verstehe wurde das schriftl. VORverfahren angeordnet und nicht das schriftliche Verfahren, also kann meiner Meinung nach weder für das Anerkenntnis-, noch für das Versäumnisurteil eine Terminsgebühr entstanden sein.
So wie ich das verstehe wurde das schriftl. VORverfahren angeordnet und nicht das schriftliche Verfahren, also kann meiner Meinung nach weder für das Anerkenntnis-, noch für das Versäumnisurteil eine Terminsgebühr entstanden sein.
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Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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bianca82
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das schon, aber für dir Gebühr muss doch irgendwas gewesen sein.
Ich hab aber nichts von einem Termin oder zumindest Gespräch mit der Gegenseite gelesen, dass der Termin nur bestimmt wurde, reicht meiner Meinung nicht aus.
Wenn die Gebühr einfach so entsteht, lass ich mich gerne eines besseren belehren.
Ich hab aber nichts von einem Termin oder zumindest Gespräch mit der Gegenseite gelesen, dass der Termin nur bestimmt wurde, reicht meiner Meinung nicht aus.
Wenn die Gebühr einfach so entsteht, lass ich mich gerne eines besseren belehren.
Zuletzt geändert von PeeDee am 03.03.2008, 11:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Entsteht einfach so aufgrund der Entscheidung im schriftlichen Vorverfahren. Es muss kein Termin stattgefunden haben, noch muss einer anberaumt worden sein. Auch eine Besprechung mit der Gegenseite ist nicht notwendig. Habe jetzt keine Stelle parat. Ist aber so, kannst mir glauben (war von Anfang an so).
bianca82. Wenn ein AU ergeht verdient der RA eine 1,2 TG. Ergeht an VU verdient er eine 0,5 TG. Das ist eben so.
Im obigen Fall würde ich eine 1,3 VG und eine 1,2 TG zur Festsetzung beantragen.
Im obigen Fall würde ich eine 1,3 VG und eine 1,2 TG zur Festsetzung beantragen.