Versagung Restschuldbefreiung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tölpel
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#1

27.10.2010, 10:18

'Guten Morgen, besonders der lieben babyben,

unser Mandant. der von einer Schuldnerin wirklich böse auf's Kreuz gelegt wurde, möchte dieser die ihr bereits angekündigte Restschuldbefreiung versauen. In einen Chat erfährt er z.B., dass sie in Urlaub fährt, einen Führerschein macht u.s.w., jedenfalls lässt sie es sich mit ihrem frisch angetrauten sehr gut gehen. Ausserdem meint er, dass die Schuldnerin, Mutter von 4 Kindern zwischen ca. 4 und 13 Jahren arbeiten müsste. Ich glaube, das reicht alles nicht. Welche konkreten Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung könnte man vortragen?

Grüße von Tölpel
Gina

#2

27.10.2010, 15:08

§ 290 InsO - einfach mal "abarbeiten", aber ich fürchte, da wird sich nicht viel finden lassen. Arbeiten muss die Gute nicht - da sind die Maßstäbe, die durch familiengerichtliche Rechtsprechung geschaffen wurden, anzulegen. Und wenn der neue Ehemann ihr alles bieten kann, hat sie Glück gehabt und der Mandant eben Pech.

Hat er seine Forderung wenigstens aus vors. beg. unerl. Handlung angemeldet und wurde sie als solche zur Tabelle festgestellt? Dann fiele seine Forderung zumindest nicht unter die RSB.
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Tölpel
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#3

27.10.2010, 15:35

Nein, ging nicht. Unser Mandant (so was ähnliches wie ihr Ex-Freier) hat ihr das Geld hinten und vorne reingeschoben - 90.000 €.
Gina

#4

28.10.2010, 13:38

Und womit wird der Rückzahlungsanspruch begründet? Kann die Schuldnerin nicht auch leicht behaupten, das seien Schenkungen gewesen? Oder gibt´s einen Titel?
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Tölpel
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#5

28.10.2010, 17:04

Es gibt Titel - Anspruchsgrund: Darlehen. Die Titel hat der Mandant selbst erwirkt und sind schon älter. Straftat ist jedenfalls verjährt. Die Forderungen habe ich dann zum Insolvenzverfahren angemeldet.
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