Verfahrenszusammenlegung welche Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ju
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#1

24.08.2009, 15:52

Hallo Zusammen,

ich hab da ein Problem. Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen?

Es wurden 2 Verfahren zusammengelegt. Vor Zusammenlegung fanden aber jeweils bereits mündl. Verhandlungen statt. Was rechne ich nun ab?

Gibt es zwei Verfahrensgebühren und zwei Terminsgebühren?
[color=#800080]Liebe Grüße

Ju[/color]
gkutes

#2

24.08.2009, 16:23

ja, denke schon. Was einmal angefallen ist, kann ja nicht wieder wegfallen
StineP

#3

24.08.2009, 16:26

verfahrensgebühr (aus verfahrenswert a)
verfahrensgebühr (aus verfahrenswert b)
terminsgebühr (werte zusammen a + b)
auslagen
ust
gk (werden ausgeglichen)
gkutes

#4

24.08.2009, 16:27

sicher? wenn VOR zusammenlegung bereits ZWEI Termine waren? Kannsch mir nicht vorstellen!
Ju
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#5

24.08.2009, 16:28

Hi StineP,

meinst Du mit Verfahrensgeb. 2 x die 3100?
[color=#800080]Liebe Grüße

Ju[/color]
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