Verfahrensgebühr im Mahn- beziehungsweise streitigen Verf.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, es bleibt dabei, dass die Gegenseite nur eine 0,3 VG bekommen kann. Ich würde die immer noch anschreiben, warum die eine 0,65 haben wollen. Wie Liesel richtig schreibt, ist ja eine 1,0 VG im Vollstreckungsbescheid tituliert. Diese muss auf die 1,3 nach 3100 angerechnet werden und darum verbleibt - egal wie ich das rechne - nur eine 0,3 VG.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.