Verfahren über die Anerkennung eines ausl. Scheidungsurteils

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Juty
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#1

06.05.2010, 14:46

Nach welchem Streitwert rechne ich ab? Ich habe nix gefunden über die Suchfunktion. Kann mir jemand helfen? Die Sache war beim Justizverwaltungsamt Freie und Hansestadt Hamburg anhängig. Danke, Juty
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