Verfahren gewonnen, Mdt hat PKH, wer zahlt nun? Gegenseite?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Claudi130874
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#1

13.06.2008, 13:54

Wir haben ein Verfahren gewonnen, in denen unserer Mandantin PKH bewilligt wurde. Wird nun die PKH abgerechnet oder werden der Gegenseite die Kosten in Rechnung gestellt? Falls sie dem Gegner in Rechnung gestellt werden, muss er die normalen Gebühren oder die PKH-Gebühren zahlen? Meine Chefin und ich sind uns ziemlich unschlüssig und sie sagte, ich solle mal hier nachfragen :-)
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Maximum
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#2

13.06.2008, 13:55

Der Gegenseite die normalen Gebühren soweit ich mich recht erinnere.
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Illle
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#3

13.06.2008, 13:55

Würde ich genauso machen, die Gegenseite hat die normalen Gebühren zu zahlen.
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Claudi130874
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#4

13.06.2008, 13:56

Das war auch sofort mein Gedanke, wir wollten uns nur gerne absichern.
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Janin

#5

13.06.2008, 13:56

also würde auf alle fälle kostenfestsetzungsantrag mit den normalen gebühren beantragen. wenn ihr euer geld von gegenseite nicht bekommt, könnt ihr immer noch pkh-erstattungsantrag stellen.
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Curry
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#6

13.06.2008, 13:58

Seid ihr denn 100% sicher, dass die Gegenseite die Kosten zahlt? Wenn nicht, dann PKH abrechnen und die Differenz zur Regelvergütung im KfA gegen die Gegenseite festsetzen lassen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Claudi130874
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#7

13.06.2008, 13:59

Danke für Eure Antworten!!
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jurissima
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#8

13.06.2008, 13:59

Ihr könnt es Euch "aussuchen"
Die PKH wird nach wie vor aus der Landeskasse ausgezahlt - der verminderte Satz
Der Rest kann gegen den Gegner festgesetzt werden

Oder Ihr lasst alles gegen den Gegner festsetzen.

Geschickterweise lasst Ihr aber - was auch immer (vollen Satz oder Differenz) - nach § 126 ZPO für die Anwältin selbst festsetzen.
Mops
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#9

13.06.2008, 14:05

zustimm @ jurissima. Wenn ich nicht 1000% sicher bin, dass Geld von der Gegenseite zu erhalten, mache ich eine PKH-Abrechnung und lasse nur den Differenzbetrag zwischen PKH und normaler Vergütung gegen die Gegenseite festsetzen und das nach 126
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#10

14.06.2008, 11:56

Wie jurissima.
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