Vereinbarung bzgl. Kopierkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Tinu
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#31

10.04.2017, 14:30

Ermittlungsakte.
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Anahid
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#32

10.04.2017, 17:16

Guck mal bei Burhoff, ob Dir eine von den von ihm zitierten Entscheidungen weiterhilft. Der IWW steht auf dem Standpunkt, dass die Kopie für den Mandanten nach 1 c) abzurechnen wäre und damit erst ab der 101. Kopie.
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#33

10.04.2017, 17:28

Es dürfte auf die Erforderlichkeit im Einzelfall ankommen. Generell erstattungsfähig ist ein Aktendoppel für den Mandanten nicht.
Tinu
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#34

11.04.2017, 10:01

Danke!
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