Vereinbarung bzgl. Kopierkosten
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Guck mal bei Burhoff, ob Dir eine von den von ihm zitierten Entscheidungen weiterhilft. Der IWW steht auf dem Standpunkt, dass die Kopie für den Mandanten nach 1 c) abzurechnen wäre und damit erst ab der 101. Kopie.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es dürfte auf die Erforderlichkeit im Einzelfall ankommen. Generell erstattungsfähig ist ein Aktendoppel für den Mandanten nicht.