So die Reisekostenfrage ist geklärt, da kommt doch gleich wieder die nächste.
Hab grad schon rumtelefoniert, es besteht immernoch Unschlüssigkeit
Also:
Mdt. aus ÖSTERREICH hat uns beauftragt (Berlin)
Gegner aus Brandenburg
Ich muss jetzt nen KFA machen und bin mir wegen der USt nicht sicher.
Hab gelesen, dass ich sie weglasse, weil der Mdt aus Österreich keine USt in Dtl. abführen muss, hab aber widerrum auch gelesen, dass er sie abführen muss, weil die Dienstleistung in Dtl. war.
Was meint ihr?
USt - Mdt Österreich
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Hallo...
nach meiner Kenntnis...
Mdt. bzw. Rechnungsadressat ist Privatmann und in der EU ansässig...dann mit Steuer.
Mdt. bzw. Rechnungadressat ist Unternehmer und in der EU ansässig...dann keine Steuer
Mdt. bzw. Rechnungsadressat ist nicht in der EU ansässig, z.B. Schweiz...dann keine Steuer
Hoffe geholfen zu haben.
nach meiner Kenntnis...
Mdt. bzw. Rechnungsadressat ist Privatmann und in der EU ansässig...dann mit Steuer.
Mdt. bzw. Rechnungadressat ist Unternehmer und in der EU ansässig...dann keine Steuer
Mdt. bzw. Rechnungsadressat ist nicht in der EU ansässig, z.B. Schweiz...dann keine Steuer
Hoffe geholfen zu haben.
Korrekt, es muss eine Rechnung mit USt erfolgen: Begründung in § 3 a Abs. 1 UStG 2010
evtl. weiterhin empfehlenswert: "Die Rechnung in der Anwaltskanzlei" unter downloads der RAK Köln
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- happykitcat
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Es fehlt auch die Umsatzsteuer an, wenn Mdt. z.B. Schweizer und die Angelegenheit aber einen Bezug auf das deutsche Rechtsgebiet hat, z.B. wenn es um Beratungen oder Rechtsstreitigkeiten geht, die auf "deutsche" Dinge abstellen, so Info von unserer Stbin.
schau immer nach vorne, nie zurück
Die Berliner Luft [url]http://wetter.media2000.info[/url]
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- Danjella
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Oh das ist ja interessant. Hatt letztes Jahr eine genau gegenteilige Information von einem Steuerberater bekommen, was er mir aber nicht plausibel erklären konnte.
So ohne Begründung, hatte ich mich schon arg gewundert!
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