Unterschied Streit - und Kostenstreitwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pasc1976
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#1

09.11.2010, 14:23

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen

Stehe gerade auf dem Schlauch. Haben ein Urteil vom Arbeitsgericht erhalten. STreitwert wurde auf 16.000,- EUR und Kostenstreitwert auf 18.000- EUR festgesetzt. Was ist denn der Unterschied zwischen Streit- und Kostenstreitwert? Welchen muß ich für meine Kostennote berücksichtigen? Bei Gericht (Geschäftsstelle) konnte man mir nicht weiterhelfen. Die Richterin ist derzeit krank...
LG pasc1976
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rebru82
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#2

09.11.2010, 15:24

Hallo,

kenne mich zwar in Arbeitsrechtssachen gar nicht aus, aber nach dem folgenden Hinweis ist der Kostenstreitwert als Wert für Deine Kostenberechnung zu verwenden:

http://www.juraforum.de/lexikon/gebuehrenstreitwert
[hr]

Liebe Grüße

Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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