Übergabe Mietsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Baffi
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#1

18.01.2010, 15:57

Hallo alle zusammen,

meine Chefin hat an einem Termin zur Übergabe einer Mietsache außergerichtlich teilgenommen. Kann ich hier aus der Geschäftsgebühr noch etwas abrechnen oder ist die Terminswahrnahme mit dieser gleichzeitig abgegolten?

Hoffe hier weiß jemand Rat :-)
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Re1108
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#2

18.01.2010, 16:35

Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
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Soenny
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#3

18.01.2010, 16:41

:thx und :closed
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