Übergabe Mietsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Baffi
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#1

18.01.2010, 15:57

Hallo alle zusammen,

meine Chefin hat an einem Termin zur Übergabe einer Mietsache außergerichtlich teilgenommen. Kann ich hier aus der Geschäftsgebühr noch etwas abrechnen oder ist die Terminswahrnahme mit dieser gleichzeitig abgegolten?

Hoffe hier weiß jemand Rat :-)
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Adora Belle
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#2

18.01.2010, 15:59

Vorgerichtliche Terminsgebühren gibt es nicht. Gegebenenfalls kannst Du die Geschäftsgebühr erhöhen. Reisekosten sind möglich, wenn der Termin außerhalb der "Heimat"gemeinde stattgefunden hat.
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Badeschlappe26
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#3

18.01.2010, 16:00

M. E. kannst du die GG entsprechend erhöhen.
Es grüßt

die Schlappe
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Baffi
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#4

18.01.2010, 16:14

Vielen Dank, da werd ich ne erhöhte GG abrechnen
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