TG bei Teilanerkenntnisurteil und Teilversämnisurteil?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Joy1309
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#1

11.11.2009, 10:53

Folgender Sachverhalt:

Haben Zahlungs- u. Räumungsklage eingereicht.
Zahlungsanspruch über ausstehende Mieten ist anerkannt worden.
Also erging ein Teilanerkenntnisurteil.
Über die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten wurde Termin anberaumt.
Dort war nur mein Chef.
Somit erging Teilversäumnisurteil über die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten.
Was mach ich jetzt mit meiner Terminsgebühr?
Bekomme ich zwei Terminsgebühren mit § 15 III RVG?
Bekomme ich nur eine Terminsgebühr für das Anerkenntnis?
StineP

#2

11.11.2009, 11:25

Da das anerkenntnis eine 1,2 gebühr auslöst, diese hinsichtlich des anerkannten teils.
die 0,5 aus dem anderen streitwert des versäumnisurteils hinzu... anrechnung nach § 15 III RVG
jenniver
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#3

11.11.2009, 11:25

Was ist mit dem Räumungsanspruch passiert?
Joy1309
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#4

11.11.2009, 12:13

Für erledigt erklärt, da Stadt Hamburg die Übernahme der Kosten nach Ablauf der Schonfrist erklärt hat.
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