Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rehlein87

#1

07.04.2014, 11:21

Hallo ich hätte da mal eine kurze Frage:

Wir haben für Mandanten MB beantragt, dann hat Gegenseite gegen den VB Einspruch eingelegt --> Übergang streitiges Verfahren. Sodann hat die Gegenseite den Anspruch anerkannt ohne mündliche Verhandlung und ohne Beschluss etc. Fällt hier dann auch eine Terminsgebühr an (da sich ja hierdurch der Rechtsstreit erledigt hat)? Also meines Erachtens ja nicht.
Danke für eine schnelle Antwort.
Sonnenkind
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#2

07.04.2014, 11:24

Fanden zwischen den Anwälten Gespräche / Telefonate statt?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
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Heute sollst du glücklich sein.
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Liesel
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#3

07.04.2014, 11:25

Es wurde kein AU erlassen?
LEBE DEN MOMENT

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alraune
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#4

07.04.2014, 11:28

Was bedeutet "ohne Beschluss etc"? Bei einem Anerkenntnis im schriftlichen Verfahren ergeht doch ein Anerkenntnisurteil. Und dafür gibt es dann auch eine Terminsgebühr.
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niva
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#5

07.04.2014, 11:30

Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG bzw. Suchfunktion.
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