Hallo ich hätte da mal eine kurze Frage:
Wir haben für Mandanten MB beantragt, dann hat Gegenseite gegen den VB Einspruch eingelegt --> Übergang streitiges Verfahren. Sodann hat die Gegenseite den Anspruch anerkannt ohne mündliche Verhandlung und ohne Beschluss etc. Fällt hier dann auch eine Terminsgebühr an (da sich ja hierdurch der Rechtsstreit erledigt hat)? Also meines Erachtens ja nicht.
Danke für eine schnelle Antwort.
Terminsgebühr
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Fanden zwischen den Anwälten Gespräche / Telefonate statt?
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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- alraune
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Was bedeutet "ohne Beschluss etc"? Bei einem Anerkenntnis im schriftlichen Verfahren ergeht doch ein Anerkenntnisurteil. Und dafür gibt es dann auch eine Terminsgebühr.