Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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constantin
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#1

02.11.2011, 11:21

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Wir haben für den Mandanten beim Arbeitsgericht Mannheim eine Klage eingereicht und dann den Gütetermin wahrgenommen. Die Güteverhandlung ist gescheitert. Das Arbeitsgericht Mannheim hat das Verfahren an das Arbeitsgericht München angegeben. Das Arbeitsgericht München hat nun nochmals einen Gütetermin anberaumt (obwohl die Güte ja schon gescheitert ist). Entsteht nun nochmals eine Terminsgebühr.
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Liesel
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#2

02.11.2011, 11:22

Würdest Du bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen? :wink:
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#4

02.11.2011, 11:35

Wenn ein Rechtsstreit an ein anderes Gericht abgegeben wird, ist es immer noch das gleiche Verfahren. Eine neue TG entsteht hierdurch nicht.
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