Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Nutzymaus
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#1

08.03.2007, 10:52

Hallo ihr lieben!

Kann mir jemand die wesentlichen Fakten der Terminsgebühr aufzählen? Welche Ausnahmen gibt es?

Hab meinen Aufschrieb verliehen und sollte aber auf ne Arbeit ´lernen :(

Grüße, Patricia
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PeeDee
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#2

08.03.2007, 10:59

Dann geb ich dir mal meine gesammelte Schulaufzeichnung zur Terminsgebühr.

Terminsgebühr


Vorbemerkung III - Entstehung der Terminsgebühr

-Bei Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermins.
-Bei Wahrnehmung eines, von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen, anberaumten Termins.
-Bei Mitwirkung an einer Besprechung, an der das Gericht nicht beteiligt ist und die darauf gerichtet ist, ein Verfahren zu vermeiden oder zu erledigen, wenn die Gegenseite an der Besprechung beteiligt ist.
-Wenn in einem Verfahren, für das eigentlich mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergeht, z.B. § 307 Anerkenntnis, § 331 III VU, § 128 II schriftliches Verfahren, § 495a schriftliches Verfahren nach billigem Ermessen, wenn Gegenstandswert unter 600 € und keine Einwände.
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#3

08.03.2007, 12:44

Und wie unterscheide ich zwischen 1,2 und 0,5 ?

Ich fühl mich grad wie aufn Kopf gefallen `:(
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PeeDee
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#4

08.03.2007, 12:47

1,2 immer, außer wenn der RA zu nur EINEM Termin geht und da ein VU ergeht oder keine Anträge gestellt werden, beim LG in der I. Instanz wenn der Gegner nicht richtig vertreten ist (duch RA).
Gehr er zu einem weiteren Termin und es gibt ein 2. VU dann auch 1,2 Terminsgebühr.
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#5

08.03.2007, 12:47

genau.. einfach mal ins Gesetz gucken, da steht eigentlich alles drin ;-)
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#6

08.03.2007, 12:50

Warum wenn er nur zu einem Termin geht? Die wird ja ohnehin nur einmal in jeder Instanz berechnet? :fluch

Die Gesetzestexte laufen heute an mir vorbei, kapier es einfach ned :(
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#7

08.03.2007, 12:51

Warum sollte ein Versäuminsurteil ergehen wenn er hingeht?

Oh man :(
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#8

08.03.2007, 12:53

peeDee meinte wohl, wenn der RA in einem Termin gegen den Gegner ein VU erwirkt, dann bekommt er nämlich nur 0,5 Terminsgebühr.. erst beim zweiten VU (im zweiten Termin) kriegt er dann 1,2 (aber insgesamt und nicht neben den 0,5)
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#9

08.03.2007, 12:55

Achsooo... Aber außer dem Fall gibts immer die 1,2?
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#10

08.03.2007, 12:57

naja und in dem von PeeDee genannten zweiten Fall mit nicht richtiger Vertretung auch nicht..

jo und natürlich noch die Ausnahmen (obwohls kein termin gab) im schriftlichen Verfahren.. das steht aber alles in Nr. 3104 drin !!!
Zuletzt geändert von Pepsi am 08.03.2007, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
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