Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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PeeDee
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#11

08.03.2007, 12:58

und in dem anderen Fall auch nicht.
Laufen wohl nicht nur die GEsetzestexte an dir vorbei heute, was :wink: ?
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Nutzymaus
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#12

08.03.2007, 12:58

Das ist klar. Dann gilt der Gegner als nicht erschienen.

Und wenn er da ist, aber keine Anträge stellt gilt er auch als nicht erschienen oder ?
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Nutzymaus
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#13

08.03.2007, 12:59

Ach ja.. heute ist ein doofer Tag :( ich kapier einfach überhaupt nix mehr :( :( :(
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