Sorry das ich ein neues Thema aufmache aber ich bin grad total verwirrt.
Also: Mein Chef hat mit unserem Mandanten und dem Gegner in unserem Büro gestern ein Gespräch gehabt und sich geeinigt.
Jetzt gab er mir den Auftrag eine Besprechungsgeb. zu nehmen. Die gibts aber im RVG nicht. Soll ich dafür eine Terminsgeb. nach 3104 nehmen?
Terminsgebühr
JUP.. ..sofern Ihr bereits nen Auftrag zur Klageerhebung hattet.. Das geht jetzt aus Deiner Frage nicht hervor..
Wenn kein Klageauftrag, dann die Geschäftsgebühr entsprechend erhöhen..
L.G. Bambi
Wenn kein Klageauftrag, dann die Geschäftsgebühr entsprechend erhöhen..
L.G. Bambi
- butterflybabe
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Bambi
Besprechungsgebühr gabs nur nach der BRAGO
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- Curry
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Genau, ihr müsst aber Klageauftrag gehabt haben und demnach eine 0,8 Verfahrensgebühr abrechnen. Du kannst die Terminsgebühr nicht in Verbindung mit einer Geschäftsgebühr abrechnen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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bevor wieder unklarheiten über meine aussage entstehen. bin davon ausgegangen, dass klageauftrag vorlag.
Und wenn kein Klageauftrag besteht: Dafür gibts dann den Rahmen des GG von 0,5 - 2,5.
Kannste locker mal ne 1,6 oder ne 1,8 GG nehmen, wenn ne Besprechung stattgefunden hat, dann ist die Sache ja umfangreicher.
Kannste locker mal ne 1,6 oder ne 1,8 GG nehmen, wenn ne Besprechung stattgefunden hat, dann ist die Sache ja umfangreicher.
- Curry
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Eben, ansonsten wird dann die Geschäftsgebühr erhöht.
Curry
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Können wir mal die beiden Themen von Princess zusammenführen? Gehört wohl ziemlich direkt zusammen