Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Hähnchen7
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#11

27.10.2007, 14:46

Hey ihr. Wir haben ein VU im schriftlichen Verfahren beantragt. Da die Frist für die Gegenseite zur Verteidigungsanzeige abgelaufen war, haben wir bei Gericht angerufen, wann das VU ergeht und ob der Termin abberaumt wird. Das Gericht meinte, wir sollen trotzdem erscheinen. Mein einer Anwalt ist zum Gericht gefahren und es erging ein VU gegen den Beklagten. Ich habe in der Folge im KFA eine 1,2 Terminsgebühr, Abwesenheitsgeld und Reisekosten geltend gemacht. Das Abwesenheitsgeld und die Reisekosten sowie nur eine 0,5 TG wurden uns zugesprochen. Gibt es eine Entscheidung bezüglich einer 1,2 TG in diesem Fall? Finde es unfähr, dass man da dann nur eine 0,5 TG bekommen sollte.
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#12

27.10.2007, 15:20

Wenn die Beklagtenseite nicht (ordnungsgemäß) vertreten war und somit nur das VU beantragt wurde, so gibt es auch nur eine 0,5 TG. Dazu lässt sich hier im Forum eine Menge finden incl. Übersicht, wann es welche TG gibt.
Guckst Du z.B. hier ---> http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=10160
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Nauja

#13

27.10.2007, 17:38

Hähnchen7 hat geschrieben:Finde es unfähr, dass man da dann nur eine 0,5 TG bekommen sollte.
Wieso ist das unfair? Verstehe ich nicht!

Der Anwalt hatte ja sozusagen bei dem Termin nicht viel Arbeit, ist nur hingefahren und hat seinen Antrag gestellt... FERTIG!
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