Folgender Fall:
Die Gegenseite hat ein Vollstreckungsbescheid beantragt, gegen den wir Einspruch eingelegt haben. Sodann haben wir mit der Gegenseite außergerichtlich ein Vergleich abgeschlossen.
Jetzt macht die Gegenseite noch eine Terminsgebühr geltend, obwohl es keine mündliche Verhandlung gab und das PRotokoll auch nicht gerichtlich protokolliert wurde.
Ich meine, dass das falsch ist. Ich würde hier eine 1,3 Verfahrensgebühr nach 3100 VV abrechnen und eine 1,5 Einigungsgebühr. Ist das korrekt??
Danke
Terminsgebühr ohne mündliche Verhandlung?
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 387
- Registriert: 15.08.2008, 08:46
- Beruf: ReFa
- Wohnort: Paderborn
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Wenn der Vergleich nicht protokolliert wurde und auch keine Telefonate zwischen den Anwälten hinsichtlich der Erledigung stattgefunden haben, ist keine TG entstanden. Allerdings kannst du auch nur eine 1,0 EG abrechnen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 387
- Registriert: 15.08.2008, 08:46
- Beruf: ReFa
- Wohnort: Paderborn
Dem Gericht wurde nur mitgeteilt, dass das Verfahren erledigt ist, weil man sich außergerichtlich geeinigt hat
- PeachyCJ
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1034
- Registriert: 07.05.2015, 12:19
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Stralsund
Hallo
Ich hab auch mal wieder ein Anliegen.
Wir sind die Klägerseite...ein schriftliches Vorverfahren wurde angeordnet.
Dann wurde Termin bestimmt...nach einiger Zeit hat uns das Gericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Dieser wurde durch uns angenommen aber durch die Gegenseite nicht und diese hat einen anderen Vergleich vorgeschlagen. Diesen haben wir nach einem Telefonat zwischen den Rechtsanwälten angenommen. Der Termin wurde am Tag der Verhandlung aufgehoben. Nunmehr liegt mir der Beschluss des Vergleichs des Gerichts vor.
Ich bin mir aber nun unsicher ob eine TG entstanden ist
Kann mir da jemand einen Denkanstoss geben?
Ich hab auch mal wieder ein Anliegen.
Wir sind die Klägerseite...ein schriftliches Vorverfahren wurde angeordnet.
Dann wurde Termin bestimmt...nach einiger Zeit hat uns das Gericht einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Dieser wurde durch uns angenommen aber durch die Gegenseite nicht und diese hat einen anderen Vergleich vorgeschlagen. Diesen haben wir nach einem Telefonat zwischen den Rechtsanwälten angenommen. Der Termin wurde am Tag der Verhandlung aufgehoben. Nunmehr liegt mir der Beschluss des Vergleichs des Gerichts vor.
Ich bin mir aber nun unsicher ob eine TG entstanden ist
Kann mir da jemand einen Denkanstoss geben?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14398
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Es wurde doch auch telefoniert. Da braucht man die fiktive TG gar nicht, weil die TG schon nach Vorb.3 Abs.3 Satz 3 Nr.2 entstanden ist.