Hallo Ihr Lieben,
habe Knoten im Kopf.
Folgendes Problem:
Gegner hat Klage eingereicht. Termin wurde bereits für Dezember bestimmt.
Wir haben uns für Beklagte bestellt.
Es erfolgte von uns eine Klageerwiderung.
Danach nahm der Kläger die Klage zurück.
Kann ich die Terminsgebühr abrechnen ? Finde leider nur Rechtssprechung für Fälle, in welchen Gespräche mit Gegnern oder Richtern stattgefunden haben. Wie verhält es sich bei einer Klageerwiderung ?
Terminsgebühr ohne mdl Verhandlung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Klageerwiderung löst keine TG aus.
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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