Terminsgebühr ohne mdl Verhandlung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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hoschte1
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#1

06.08.2013, 11:19

Hallo Ihr Lieben,

habe Knoten im Kopf.
Folgendes Problem:

Gegner hat Klage eingereicht. Termin wurde bereits für Dezember bestimmt.
Wir haben uns für Beklagte bestellt.
Es erfolgte von uns eine Klageerwiderung.
Danach nahm der Kläger die Klage zurück.

Kann ich die Terminsgebühr abrechnen ? Finde leider nur Rechtssprechung für Fälle, in welchen Gespräche mit Gegnern oder Richtern stattgefunden haben. Wie verhält es sich bei einer Klageerwiderung ?
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

06.08.2013, 11:20

Klageerwiderung löst keine TG aus.
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hoschte1
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#3

06.08.2013, 11:24

Danke Liesel

Schade aber auch. Habe gehofft, dass ich mich irre.

LG Hoschte 1
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