Terminsgebühr bei 2 Terminen im Sozialrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Daisy

#1

01.08.2012, 10:09

Hallo. Chef hat vor dem Sozialgericht zwei Gerichtstermine in einer Sache wahrgenommen. Bei einem Termin würde ich die Mittelgebühr von 200,-- nehmen. Bei zwei kann ich sicherlich höher gehen, aber wie viel? Der Rahmen ist bis 380,--. Wie hoch würdet ihr gehen. Es war eine durchschnittliche Sache.
lisa19
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#2

01.08.2012, 11:17

290
Bin dann mal das Einhorn füttern.. :mist

... :niveau
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