Termin - Gegenseite nicht ordnungsgemäß geladen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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MarinaS.
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#1

28.10.2009, 15:33

Hallo,
mein Chef hatte letztens einen Gerichtstermin. Dort ist er auch hingegangen. In dem Termin stellte sich heraus, dass die Gegenseite versehentlich nicht geladen worden ist.
Ich soll heute eine Zwischenabrechnung machen und frage mich, ob wir für den Termin trotzdem eine Gebühr abrechnen können.
Gruß
Eure Marina
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LuzZi
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#2

28.10.2009, 16:04

M. E. schon, er war doch geladen und ist auch erschienen. In Zivilsachen bekommst du ja eh nur eine TG. Da wird mit Sicherheit noch ein Termin stattfinden.

War der Termin außerhalb? Dann bekommt ihr hier auch noch Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Asgoth
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#3

28.10.2009, 16:28

Wenn, dann ist bislang aber allenfalls eine 0,5 TG angefallen...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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#4

28.10.2009, 18:13

:zustimm Asgoth. Denn wenn die Ggs. das nächste Mal ordnungsgemäß gelanden wird und nicht erscheint, ergeht VU.
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#5

28.10.2009, 18:31

:genau
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