teilweise erl. der Hauptsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Caroberg

#1

13.02.2007, 09:52

Moin, moin.
Ich habe ein kleines Problemchen:
wir haben für Mdt geklagt auf Bezahlung von 700 € Werklohn. Mdt teilt uns einen Tag vor Verhandlung mit, dass zwischenzeitlich 450 € bezahlt wurden. Wir fertigen SS, wonach der Rechtsstreit über einen Betrag von 450 € erledigt erklärt wird. Dieser SS wird im Termin übergeben.
Danach wird das Ruhen des Verfahrens wegen Vergleichsverhandlungen beantragt.

--> Ist die Terminsgebühr über 700 oder nur über 250 € entstanden?
Gast

#2

13.02.2007, 09:54

Im Termin wird nur über 250€ verhandelt, mE fällt auch nur darüber die TG an. Weiterhin eine 0,8 VG für 450€, 1,3 für 250€, aber Begrenzung nach § 15 Abs. 3 RVG beachten (für die spätere Abrechnung).
Caroberg

#3

13.02.2007, 09:56

Die VG fällt über 700 € an, da ich doch vorher schon die Klage über diesen Betrag gemacht habe, oder?!
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PeeDee
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#4

13.02.2007, 09:59

ich sehe das so wie Caroberg.
Ihr seid ja wegen 700 € tätig geworden. Ich würde da auch keine Differenzverfahrensgebühr nehmen. nur die Terminsgebühr aus 250 €
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Caroberg

#5

13.02.2007, 10:02

Danke, für die Hilfe.
PUH! Ich hasse solche Uralt-Akten, die ich noch nie gesehen habe. (Da muss man sich immer alles von hinten bis vorn durchlesen, um zu kapieren, warum es wann um wieviel weshalb ging)
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PeeDee
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#6

13.02.2007, 10:03

:hm ?
Uralt?
Nicht dass die so alt ist, dass da nich BRAGO ist, da fall ich auch öfters drauf rein.
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Gast

#7

13.02.2007, 10:07

Ah ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Logisch, Klage is schon eingereicht, also volle 1,3 über 700€.

Danke für die Berichtigung.
Caroberg

#8

13.02.2007, 10:28

Ne, so alt ist die auch wieder nicht (aber ich arbeite in der Kanzlei erst 1/2 Jahr und - hauptsächlich für einen anderen anwalt, der aber gerade im Urlaub ist - da hab ich die Akte noch nicht zwischen den fingerchen gehabt.
Caroberg

#9

13.02.2007, 10:35

Das Verfahren ruht jetzt. (mit Gs wurde sich geeinigt, dass die die Kosten zu tragen haben) Jetzt will chefchen wissen, was mit den GK wird, wenn wir (das Verfahren ruht immer noch) die Klage zurücknehmen und die GS keinen Kostenantrag stellen. Greift da die Ermäßigung auf 1 Gebühr?
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#10

13.02.2007, 10:41

ich denke schon, die müssen ja kein Urteil schreiben.
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