teilweise erl. der Hauptsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Caroberg

#11

13.02.2007, 10:42

Auch wenn eine mündliche Verhandlung schon gewesen ist?
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#12

13.02.2007, 10:49

Ich denke schon, Nr. 1211 nicht Nr. 1. sondern Nr. 4.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


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Caroberg

#13

13.02.2007, 10:52

danke, jetzt noch die letzte Frage, dann lass ich dich in ruhe weiter arbeiten.
Termin war in 2006. Die Klagerücknahme wird in 2007 erfolgen. Gehe ich recht der Annahme, das die TG mit 16 % MwSt und die VG mit 19 % MwSt zu besteuern sind?
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Pepsi
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#14

13.02.2007, 10:54

sollen die 250 € denn noch gezahlt werden? warum teilt ihr euren Vergleich dem Gericht nicht mit und lasst ihn protokollieren oder wenn gezahlt wurde, teilt ihr halt Erledigung (Zahlung) dem Gericht mit, dann muss die Gs die Kosten sowieso tragen.. mit dem "Klage zurück nehmen" hab ich immer so meine bedenken..
Caroberg

#15

13.02.2007, 10:57

@pepsi:wir wollen die "kostengünstigste" Variante für GS und Mdt
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#16

13.02.2007, 10:58

hat aber risiken! also sollen die 250 noch gezahlt werden.. m dann würd ich erstmal weiter ruhen lassen bis gezahlt ist und dann erst zurücknehmen.. wobei bei zurücknahme und erledigterklärung gibts doch gebührentechnisch keinen unterschied!?
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Curry
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#17

13.02.2007, 11:02

danke, jetzt noch die letzte Frage, dann lass ich dich in ruhe weiter arbeiten.
Termin war in 2006. Die Klagerücknahme wird in 2007 erfolgen. Gehe ich recht der Annahme, das die TG mit 16 % MwSt und die VG mit 19 % MwSt zu besteuern sind?
Es ist alles mit 19 % zu versteuern, da die Angelegenheit insgesamt erst in 2007 enden wird.
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#18

13.02.2007, 11:03

Denk ich auch
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Caroberg

#20

13.02.2007, 11:11

das Ruhen des Verfahrens war auch schon 2006 (Juni). Abrechnen kann ich also theoretisch schon im Oktober 2006 (Verfahren ruht länger wie drei Monate). Dann gilt doch die dann entstandene MwSt.
da würde ich VG + TG abrechnen mit 16 % und eine zweite RG erstellen, wo auf die VG noch Nachsteuer erhoben wird. Oder?!
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