Teil-Versäumnis- u. Endurteil, Abrechnung HBV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Birne
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#1

18.02.2013, 11:35

Hallo alle miteinander!

Bei folgendem Sachverhalt erbitte ich eure Hilfe:

Wir waren als Unterbevollmächtigte tätig, beim Termin ist die Beklagte nicht erschienen. Es erging dann ein Teil-Versäumnis- und Endurteil. Mit den Hauptbevollmächtigten wurde vereinbart, dass alle anfallenen Gebühren hälftig geteilt werden. HBV haben uns eine Kostenrechnung nun zukommen lassen, in welcher sie für uns die 0,65 Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 und eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3402 berechnen.

Bin nun aber wegen der Terminsgebühr etwas stutzig. Müsste hier nicht eine 0,5 TG richtig sein? Da die Beklagte ja nicht anwesend im Termin war und Teil-VU erging.

Könnt ihr mir hier weiter helfen?
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Anahid
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#2

18.02.2013, 12:41

Es ist doch, wie Du selbst sagst, nur ein Teil-VU ergangen und ansonsten Endurteil. Also wenn überhaupt müsste dann ggf. die TG aufgeteilt werden in zwei Streitwerte. Da aber höchstens die 1,2 TG nach dem kompletten Streitwert anfallen kann, ist das ggf. sogar richtig so. Müsstest Du mal durchrechnen.
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#3

19.02.2013, 17:31

Danke für deine Antwort Anahid!

Hab es nochmal mit Chef durchgesprochen! Wenn wir die Rechnung der HBV´s beanstanden würden wegen der Terminsgebühr würden wir uns wohl selber ein Ei legen, da wir dann weniger bekommen würden. Daher soll es laut Chef so bleiben :roll:
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