Streitwerterhöhung bei mehreren Kindern

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mae
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#1

17.04.2009, 08:44

Hallo,

ich brüte seit Tagen über einem Problem, und zwar:

Wir hatten ein Sorgerechtsverfahren anhängig, es ging um drei Kinder. Das Gericht hat dann einen Beschluss erlassen und dem Vater für zwei Kinder das alleinige Sorgerecht übertragen und in den Beschluss geschrieben, dass es sich über die Entscheidung der elterlichen Sorge für das dritte Kind zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage sieht und ein Gutachten eingeholt werden soll. Streitwert wurde auf 3.000 EUR festgesetzt.

Es gab dann einen neuen PKH-Beschluss (zum selben Aktenzeichen) betreffend das verbliebende Kind, zuvor gab es einen PKH Beschluss betrff. alle drei Kinder.

Das Gericht hat das Verfahren zu dem dritten Kind unter dem Aktenzeichen unter dem es vorher schon entschieden hatte weitergeführt und nach Einholung des Gutachtens einen weiteren Beschluss erlassen: Es bleibt bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für das dritte Kind, Streitwert wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

Jetzt stellt sich meine Chefin auf den Standpunkt, dass wir hier die Streitwerte addieren müssen.

Ich habe schon ein bißchen in den Büchern und der Rechtssprechung recherchiert, dort heißt es, dass eine Mehrzahl von Kindern, unterschiedliche Entscheidungen und ein erhöhter Arbeitsaufwand nicht zu einer Multiplikation des Streitwertes, jedoch zu einer Erhöhung auf ca. 3.500 EUR führen kann.

Meine Chefin besteht aber darauf, dass sie recht hat, es soll wohl eine Entscheidung geben, dass sie den Streitwert in Höhe von 6.000 EUR ansetzen darf, also die beiden vom Gericht festgesetzten Streitwerte zusammenaddieren darf.

Hat sie recht?
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zenzi75
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#2

17.04.2009, 08:48

also früher war es immer so, daß Standard-GW 3000 EUR für 1 Kind war und je weiterem Kind um 500 EUR erhöht wurde... es hat sich zumindest in unserem Gerichtsbezirk aber die Mode eingeschlichen, insgesamt - egal um wie viele Kinder es sich handelt - nur noch 3000 GW festzusetzen... das ist bei Euch auch geschehen. Probiert es doch mit einem Änderungsantrag auf 4.000 EUR (3000 für 1. Kind, + je 500 EUR fürs 2. und 3. Kind).
Mae
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#3

18.04.2009, 09:04

Das hatte ich ihr auch vorgeschlagen, sie besteht aber darauf, dass ich einen Antrag auf Erhöhung bis 6.000 EUR stelle, sie will das unser OLG im Wege der Beschwerde darüber entscheidet und ich kann da ja nicht schreiben:

. . . da das Gericht den Streitwert zweimal auf 3.000 EUR festgesetzt hat, ist dieser vorliegend zu addieren und auf 6.000 EUR festzusetzen.

Aber meine Chefin will das nicht einsehen und wenn ich das wie oben schreibe, da lacht uns das Gericht nur aus. Ich habe schon entsprechende Urteil ihr gezeigt, dass dort nur von 500 EUR Erhöhung gesprochen wird. Chefin stellt sich aber auf den Standpunkt, zwei Beschlüsse, zweimal PKH-Bewilligung, zweimal Gegenstandswert 3.000 EUR, egal ob alles unter einem Az. verhandelt wurde, es sind für sie zwei Verfahren die zusammen abgerechnet werden können.
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#4

18.04.2009, 09:49

Ich seh das in etwa so wie Deine Chefin: 2 PKH-Beschlüsse - 2 Streitwertfestsetzungen zu 2 Beschlüssen betreffend verschiedener Kinder - . Ich würde Streitwertbeschwerde erheben und den Streitwert für alle Verfahren zusammen erhöht auf 6.000,00 € festsetzen lassen mit erhöhtem Arbeitsaufwand (2 Verfahren unter einem AZ). Gleichzeitig würde ich aber eine Abrechnung über die zusammenaddierten Streitwerte machen. Mehr als zurückweisen können die nicht. Auf jeden Fall hast Du so die Frist zur Streitwertbeschwerde eingehalten. Den Antrag auf Gebührenfestsetzung kannst Du immer noch ändern, wenn ein anderer Beschluss kommt. Wir bearbeiten nur Familiensachen und ich würde es so machen.
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Mae
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#5

18.04.2009, 12:38

Gibt es da eigentlich eine Entscheidung auf die ich mich beziehen könnte?
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#6

23.04.2009, 12:08

Nein. Habe ich leider nicht. Tut mir leid.
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