Streitwerte

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Ciara
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#1

01.06.2011, 16:05

Hallo,

ich habe heute mal wieder ein Problem und so langsam habe ich das Gefühl, ich kann gar nichts mehr :(

Also, Streitwerte wurden im Protokoll festgestetzt:

Der Verfahrenswert für den Vergleich wird auf insgesamt 16.278,00 € festgesetzt, nämlich auf 11.280,00 € auf den Unterhalt (12 x 940,00 €) und 4.998,00 € Unterhaltsrückstand. Der Verfahrenswert für das Verfahren wird auf 5.400,00 e (12 x 450,00 €) festgesetzt.

Muss ich jetzt wirklich eine 1,3 VG aus 5.400,00 € abrechnen? Was mich nämlich irritiert ist, dass die Gegenseite Klage über Unterhalt 940,00 € ab November 2010 und Unterhaltsrückstand 4.998,00 € eingereicht hat und die 450,00 € Unterhalt der Wert ist, auf den man sich am Ende verglichen hat.

Ich bin ratlos und irritiert. :roll:
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Adora Belle
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#2

01.06.2011, 16:45

Wenn 12 x 940,00 € und 4.998,00 € Unterhaltsrückstand eingeklagt sind, dann ist das der Verfahrenswert. Und auch der Vergleichswert.

Was soll denn die Unterscheidung "der Verfahrenswert für das Verfahren" vs. "der Verfahrenswert für den Vergleich" bedeuten? M.E. hat das Gericht hier die Begrifflichkeiten bunt durcheinandergewürfelt und nicht verstanden. Der Wert, auf den sich letztlich verglichen wurde, hat in der SW-Festsetzung gar nichts zu suchen.
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#3

01.06.2011, 17:10

Dann bin ja nicht nur ich irritiert. :?
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Sam29

#4

01.06.2011, 20:55

Wenn Klage über Unterhalt + Unterhaltsrückstand eingereicht worden ist. Dann ist dies auch der Wert Deinern Verfahrensgebühr. Im Endeffekt wurde ein Vergleich geschlossen über das was eingeklagt worden ist. Ich würde unbedingt, die Berichtigung des Verfahrenwertes erbitten.
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#5

01.06.2011, 22:14

Ich frage aber auch noch einmal meine Anwältin, die war schließlich im Termin und weiß evtl. noch, warum das so gemacht wurde (war im April).
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Sam29

#6

01.06.2011, 23:03

Das kannst Du gerne machen. Dennoch, wenn Klage über Unterhalt und Rückstand eingereicht worden ist. Dann ist der begehrte Unterhalt x 12 und der Rückstand, Dein Streitwert. Nicht der Wert, worauf man sich schlussendlich geeinigt hat.
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#7

02.06.2011, 10:20

:thx für die Bestätigung. Dachte schon, ich weiß nichts mehr.
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