Streitwertbeschwerde RA Kosten und GK?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Anton79
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#1

18.02.2008, 14:23

Hallo, wenn man Streitwertbeschwerde für die Partei einlegt, was für Anwaltskosten und Gerichtskosten entstehen da? kann das sein, dass garnichts entsteht?
StineP

#2

18.02.2008, 14:34

3500 für den Anwalt. Keine Gerichtskosten m.M. nach
Kimmy

#3

18.02.2008, 14:36

entsteht die 3500 nicht nur in Beschwerdesachen gegen die das Verfahren beendenden Beschlüsse, vgl. Vorbemerkung 3.2.1
JonesJess
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#4

18.02.2008, 14:38

Anwaltsgebühren: Nr. 3500 VV RVg
Keine Gerichtskosten
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
Anton79
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#6

18.02.2008, 18:56

ok danke , das deckt sich mit meinen Recherchen. liebe grüße
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#7

18.02.2008, 19:11

Festgesetzt wird nix! :P
~ Grüßle ~
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Janne
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#8

28.11.2014, 07:57

Guten Morgen allerseits,

darf ich diesen Thread aus aktuellem Anlass nochmal hochholen und fragen, ob die Gebühr nach 3500 nun anfällt (und ggü. d. Gegenseite festgesetzt werden kann) oder nicht? Bin jetzt etwas verwirrt.

Wir haben Streitwertbeschwerde eingelegt und beantragt, den Streitwert heraufzusetzen, dies ist geschehen, es erging ein Beschluss indem steh "Der Streitwert des Ordnungsmittelverfahrens und des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000,00 festgesetzt" weiter "Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet"; ist das nun so zu verstehen, dass der SW für die Beschwerde zwar 200.000,00 beträgt aber ich nichts festsetzen lassen kann? Oder Bezieht sich der Passus "Kosten werden nicht erstattet" auf die (nicht angefallenen) GK?
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Liesel
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#9

28.11.2014, 09:25

Nein, das bezieht sich auf die Anwaltsgebühren. Diese sind nicht erstattungsfähig.
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Janne
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#10

08.12.2014, 13:04

Vielen Dank :)
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