Streitwertbeschwerde RA Kosten und GK?
entsteht die 3500 nicht nur in Beschwerdesachen gegen die das Verfahren beendenden Beschlüsse, vgl. Vorbemerkung 3.2.1
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- NORTHERN DINO
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Festgesetzt wird nix!
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Guten Morgen allerseits,
darf ich diesen Thread aus aktuellem Anlass nochmal hochholen und fragen, ob die Gebühr nach 3500 nun anfällt (und ggü. d. Gegenseite festgesetzt werden kann) oder nicht? Bin jetzt etwas verwirrt.
Wir haben Streitwertbeschwerde eingelegt und beantragt, den Streitwert heraufzusetzen, dies ist geschehen, es erging ein Beschluss indem steh "Der Streitwert des Ordnungsmittelverfahrens und des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000,00 festgesetzt" weiter "Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet"; ist das nun so zu verstehen, dass der SW für die Beschwerde zwar 200.000,00 beträgt aber ich nichts festsetzen lassen kann? Oder Bezieht sich der Passus "Kosten werden nicht erstattet" auf die (nicht angefallenen) GK?
darf ich diesen Thread aus aktuellem Anlass nochmal hochholen und fragen, ob die Gebühr nach 3500 nun anfällt (und ggü. d. Gegenseite festgesetzt werden kann) oder nicht? Bin jetzt etwas verwirrt.
Wir haben Streitwertbeschwerde eingelegt und beantragt, den Streitwert heraufzusetzen, dies ist geschehen, es erging ein Beschluss indem steh "Der Streitwert des Ordnungsmittelverfahrens und des Beschwerdeverfahrens wird auf 200.000,00 festgesetzt" weiter "Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet"; ist das nun so zu verstehen, dass der SW für die Beschwerde zwar 200.000,00 beträgt aber ich nichts festsetzen lassen kann? Oder Bezieht sich der Passus "Kosten werden nicht erstattet" auf die (nicht angefallenen) GK?
- Liesel
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Nein, das bezieht sich auf die Anwaltsgebühren. Diese sind nicht erstattungsfähig.
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