Streitwertbeschluss für Gerichtskostenberechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Herthamaus
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#1

12.09.2013, 17:32

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen...

Ich weiß, dass das Thema hier schon oft durchgekaut wurde, aber so ganz verstehen tu ich es immer noch nicht :oops:

Wir haben einen Streitwertbeschluss vom 17.12.2012, zugestellt 27.12.2012, aufgrund dessen die Gerichtskosten angefordert wurden. Nun gibt es ein Urteil aus 06/2013 zu Ungunsten unseres Mandanten. Der KFB liegt zwischenzeitlich auch vor. Nun möchte unser Mandant, dass wir gegen den Streitwertbeschluss Beschwerde einlegen. Für mich ist jetzt nicht klar, welche Frist ich hier anzuwenden habe. Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass für die GK die 6-Monats-Frist gilt und für die RA-Gebühren die 2-Wochen-Frist.

In § 63 Abs. 3 GKG heißt es: Die Änderung ist nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat.

Die Entscheidung in der Hauptsache ist für mich das Urteil. Heißt es, ich kann jetzt innerhalb von 6 Monaten Beschwerde einlegen? Oder gilt für mich die 2-Wochen-Frist? Seperat haben wir keine Streitwertfestsetzung beantragt, da dieser ja schon mit Beschluss vom 17.12.2012 festgesetzt wurde.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
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Anahid
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#2

13.09.2013, 13:35

Du musst unterscheiden zwischen Streitwertbeschluss und Kostenfestsetzungsbeschluss.

Gegen den Streitwertbeschluss kannst Du innerhalb von 6 Monaten nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens Beschwerde einlegen. Das ist also grundsätzlich jetzt noch möglich.

Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss kannst Du innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Beschwerde einlegen. Hier könnte ggf. die Frist abgelaufen sein. Ich weiß nicht, wann Euch der KFB zugestellt wurde.

Du kannst jetzt grundsätzlich noch gegen den Streitwertbeschluss Beschwerde einlegen (ob Euer Mandant da Recht hat, musst Du prüfen). Wenn dann ein anderer Streitwertbeschluss ergeht über einen niedrigeren Streitwert, dann kannst Du bzgl. der zu hoch festgesetzten Kosten Rückfestsetzung beantragen.

Sollte die Frist für die Beschwerde gegen den KFB noch nicht abgelaufen sein, dann legst Du Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss und gegen den KFB ein und teilst mit, dass die Begründung der Beschwerde gegen den KFB erfolgt sobald über die Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss entschieden ist.
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Herthamaus
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#3

16.09.2013, 12:33

Ganz vielen lieben Dank für die Antwort. Dann werd ich mal schnell die Beschwerden einlegen!

:thx
Lori79
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#4

12.01.2017, 09:50

Hallo Zusammen,
habe eine komische Frage vielleicht. Wir haben einen Streitwertbeschluss erhalten. Gegen diesen haben wir Beschwerde eingelegt. Mandant hat die Gerichtskosten nicht gezahlt, da wir ja Beschwerde eingelegt haben. Muss der Mandant die Gerichtskosten zahlen? Er hat jetzt nämlich eine Mahnung bekommen. Über die Festsetzung wurde noch nicht entschieden.
Danke Euch
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Anahid
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#5

12.01.2017, 10:27

Wenn er schon eine Mahnung erhalten hat, dann würde ich dem Mandanten raten, dass er zumindest schon einmal die Gerichtskosten nach dem von Euch für richtig erachteten Streitwert einzahlt.
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