Streitwert wg Kündigung eines Kindergartenplatzes

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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sunnytire

#1

12.05.2011, 16:15

Halli Hallo,

ich brauch mal kurz eine dritte,vierte,.... Meinung :D

Folgender Sachverhalt:

Unser Mandant hat den Kindergartenplatz der Tochter fristlos gekündigt.Gestritten wurde dann um einen Monatsbeitrag in Höhe von 170,00 €. Alles schön und gut,wir haben uns geeinigt.
Nun hat unser Mandant eine Rechtschutzversicherung gegenüber der mein Chef abgerechnet hat.
Als Streitwert hat er den 12fachen Wert der monatlichen Kosten dieses Kindergartenplatzes genommen (12x170,00 €).
Die Versicherung schreibt uns nun allerdings,dass nur die Kosten des einen ausstehenden Monatsbetrages in Höhe von 170,00 € als Streitwert zugrunde gelegt werden könnte.

Ich bin mit der Versicherung einer Meinung,da es sich hierbei doch nicht um § 41 oder 42 GKG handelt, wie mein Chef meint :(

HILFE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Liesel
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#2

12.05.2011, 16:22

Sehe ich genauso. Hier ging es nur um einen Monatsbeitrag, also kann auch nur der als SW zugrunde gelegt werden. Das Bestehen / Nichtbestehen des Vertragsverhältnisses war doch nicht streitig.
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cahra
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#3

12.05.2011, 18:13

:zustimm Ihr seid ja nicht mit der Kündigung beauftragt worden, sondern nur wegen des einen Monatsbeitrags.
Viele Grüße von Cahra
Randfichte72
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#4

12.05.2011, 18:15

Das würde ich auch so abrechnen, nach einem Monatsbeitrag als Streitwert.
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