Hallo,
habe einen Beschluss vom ArbG: Für den Vergleich wird der Streitwert auf 17.000 €, überschießend auf 2.502,61 €. Abrechnungstechnisch heißt dass jetzt doch
1,3 Verf. aus 17.000
0,8 verf. aus 2.502,61
1,2 TG aus 17.000,00
nur welchen Streitwert nehme ich jetzt für die Vergleichsgebühr?
Streitwert Vergleichsgebühr Arbeitsgericht
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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1,0 EG 1003 aus 17.000,00
1,5 EG 1000 aus 2.502,61
Abgleich nach 15 III
1,5 EG 1000 aus 2.502,61
Abgleich nach 15 III
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(UNHEILIG)
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