Streitwert Vergleichsgebühr Arbeitsgericht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Hummelgunde
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#1

10.05.2011, 09:37

Hallo,

habe einen Beschluss vom ArbG: Für den Vergleich wird der Streitwert auf 17.000 €, überschießend auf 2.502,61 €. Abrechnungstechnisch heißt dass jetzt doch
1,3 Verf. aus 17.000
0,8 verf. aus 2.502,61
1,2 TG aus 17.000,00

nur welchen Streitwert nehme ich jetzt für die Vergleichsgebühr?
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

10.05.2011, 09:39

1,0 EG 1003 aus 17.000,00
1,5 EG 1000 aus 2.502,61
Abgleich nach 15 III
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