Hallo zusammen!
Das Gericht hat in einer Sache (wir sind Klägerin) einen Vergleichsvorschlage gemacht: 1) Der Bekl. zahlt ... 13.000,00 € an die Klägerin nebst Zinsen. 2) Zahlt der Bekl. bis zum 30.09.08 einen Betrag von 10.000,00 € erlässt die Kl. ihm den restl. Betrag sowie die gesch. Zinsen; der Beklagte nimmt den Erlass an. 3) ... Kostenquotelung
Nach welchem Wert berechne ich nun meine 1,0 EG?
Streitwert: Vergleich mit 2 Werten
Was war denn der gesamte Verfahrensgegenstand? sollten insgesamt 13.000 gezahlt werden?? Dann sinds 13.000.
Der GW für die Einigungsgebühr berechnet sich nicht daraus, worauf man sich einigt, sondern worüber man sich einigt.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
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- Re1108
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- Registriert: 12.06.2008, 10:31
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Wenn nichts festgesetzt wird, ist es dein SW aus der Klage, den dieser Betrag wurde ja erledigt.
Zuletzt geändert von Re1108 am 21.08.2008, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
Ja, wir haben über 13.000,00 € geklagt. Also auch daraus die EG.
Super - vielen Dank für eure schnellen Antworten!!!
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